Änderung 2015 Bei Umzug: Kennzeichen darf bleiben

"B" bleibt "B": Wer umzieht, darf künftig sein Autokennzeichen behalten. Ganz bleibt den Fahrzeughaltern der Weg zur Zulassungsstelle jedoch nicht erspart.

Wer umzieht, darf künftig sein Kfz-Kennzeichen behalten. - © Foto: B. Wylezich/fotolia

Es ist soweit: Wer umzieht, darf künftig sein Kfz-Kennzeichen behalten. Ab dem 1. Januar 2015 müssen Fahrzeughalter nicht mehr um ein neues Kennzeichen kümmern, wenn sie in einen anderen Zulassungsbezirk ziehen. Sie müssen lediglich der Zulassungsstelle an ihrem neuen Wohnort mitteilen, dass sie ihr altes Kennzeichen behalten möchten. Wer also künftig von Berlin nach Köln zieht, darf das "B" behalten.

Adressänderung im Fahrzeugschein nötig

Diese Regelung wurde von vielen herbeigesehnt – einige, weil für sie Kfz-Kennzeichen eine emotionale Bedeutung hat, andere, weil sie sich die Kosten für ein neues Kfz-Kennzeichen sparen. Der Gang zur Zulassungsstelle bleibt Fahrzeughaltern jedoch nicht erspart. Denn im Fahrzeugschein muss die neue Anschrift trotz der neuen Gesetzeslage eingetragen werden. Auch das kostet. Doch wer die Ummeldung vergisst, muss nach wie vor mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe der Strafen unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

Ursprünglich sollte die 2013 beschlossene Gesetzesänderung bereits ab dem Sommer 2014 gelten. Doch da die Bundesländer Probleme bei der Umstellung ihrer Software hatten, stoppte der Bundestag die Einführung. dhz