Bundesfinanzminister Peer Steinbrück Acht Verkehrsregeln für die Finanzmärkte

Die Krise auf den Finanzmärkten spitzt sich weiter zu. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück fordert international abgestimmte Regeln, um Krisen besser vorzubeugen. Dazu skizziert er "acht Verkehrsregeln".

Acht Verkehrsregeln für die Finanzmärkte

Ein Überblick über die "acht Regeln" von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück:

  • Bilanzierungspflicht mit Finanzinnovationen: Ein Grund für die Schärfe der Finanzkrise ist, dass die beachtliche Innovationskraft der Finanzindustrie auch dafür genutzt wurde, Risiken aus den Bilanzen der Finanzinstitute auszulagern und damit die aufsichtlichen Kapitalanforderungen zu umgehen. Finanzinnovationen müssen künftig in Zielsetzung und Verwendung transparent werden. Nur so können sie einen positiven Beitrag zu wirtschaftlicher Entwicklung und Stabilität leisten.
  • Höhere Liquiditätsvorsorge bei Banken: Die massive Liquiditätskrise und das Einfrieren der Interbankenmärkte sind wohl das deutlichste Merkmal der gegenwärtigen Bankenkrise. Der Baseler Ausschuss hat bereits das Vorhalten von Liquiditätspuffern gefordert. Jetzt gilt es, diese zu quantifizieren und möglichst rasch auf internationaler Ebene umzusetzen.
  • Internationale Standards für eine stärkere persönliche Haftung der verantwortlichen Finanzmarktakteure: Die Haftung muss sowohl der unternehmerischen als auch der gesellschaftlichen Verantwortung der Finanzmarktakteure Rechnung tragen.
  • Anpassung der Anreiz- und Vergütungssysteme des Finanzsektors: Die aktuellen Anreiz- und Vergütungssysteme müssen überprüft werden. Eine Möglichkeit wäre laut Steinbrück ein internationaler Verhaltenskodex für eine verantwortungsbewusste Geschäftsführung, der dann seinen Niederschlag in der jeweiligen Unternehmenspolitik finden sollte.
  • Engere Zusammenarbeit zwischen FSF und IWF: Der Schlüssel für Verbesserungen liegt laut Steinbrück in der erfolgreichen Zusammenführung der Kernkompetenzen der Institutionen FSF (Financial Stability Forum) und IWF (Internationaler Währungsfonds). Der IWF muss seine Analysekapazitäten im Bereich Finanzstabilität stärken, der FSF muss stärker als bisher eine effektive Koordinierung der arbeiten einzelner nationaler und internationaler Gremien zur Finanzstabilität sichern.
  • Verbot schädlicher Leerverkäufe: Spekulationen auf fallende Kurse im Rahmen von Leerverkaufsgeschäften können in Zeiten allgemein angespannter Finanzmärkte zu einer erheblichen Belastung und möglicherweise auch zu einer Gefährdung der Finanzmarktstabilität führen, insbesondere wenn sich die Spekulationen gegen Emittenten aus dem Finanzsektor richten. Maßnahmen, die auf nationaler Ebene ergriffen werden, um spekulativen Übertreibungen entgegen zu wirken, sind im Hinblick auf die engen Verknüpfungen der Finanzmärkte nicht immer ausreichend. Notwendig ist laut Steinbrück künftig ein stärker abgestimmtes Vorgehen. Vor diesem Hintergrund sollte auf internationaler Ebene ein Konsens über das Verbot bestimmter schädlicher Leeverkaufspraktiken erzielt werden.
  • Selbstbehalt bei Verbriefungen: Die Trennung von Kreditvergabeentscheidung und Risikoverantwortung hat sich in der gegenwärtigen Krise als fatal herausgestellt. Steinbrück schlägt vor, dass Kreditrisiken, die Banken eingehen, von diesen nicht mehr zu 100 Prozent verbrieft und damit weitergereicht werden können. Jedes veräußernde Institut sollte verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil der eingegangenen Kreditrisiken in den eigenen Büchern zu behalten. Ein Selbstbehalt bis zu 20 Prozent wäre eine denkbare Größe.
  • Verbesserung der Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden: Das FSF hat die Einrichtung von international colleges of supervisors und eine enge Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden vorgeschlagen. In Europa arbeitet eine weitere Harmonisierung der Aufsicht. Ein entsprechender Prozess sollte auch auf internationaler Ebene rasch einleiten.

    pc/Quelle: Bundesfinanzministerium