Richtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums Abwrackprämie gilt nicht für Nutzfahrzeuge und Kleintransporter

Schlechte Nachrichten für Handwerker: Die geplante Abwrackprämie von 2.500 Euro für Altautos gilt nun auch für Wohnmobile und Geländewagen, sogenannte Sports Utility Vehicles (SUV), nicht aber für Nutzfahrzeuge und Kleintransporter.

Abwrackprämie gilt nicht für Nutzfahrzeuge und Kleintransporter

Das geht aus dem Entwurf der "Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen" des Bundeswirtschaftsministeriums hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt. Als Pkw gelten danach "Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern" einschließlich der Fahrzeugklassen M1 (Pkw und Wohnmobile) und M1G (Geländewagen). Diese Fahrzeuge dürfen höchstens acht Sitze plus Fahrersitz haben. Ausgenommen von der Prämie sind auch Motorräder.

Die Richtlinie soll am 27. Januar vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Die Abwrackprämie ist Teil des zweiten Konjunkturpakets der Bundesregierung.

ddp