Die Bürgschaftsbanken haben ein neues Förderprogramm aufgelegt, das jungen Gründern oder potenziellen Übernehmern den Einstieg ins Unternehmertum erleichtert.

Die deutschen Bürgschaftsbanken, die KfW sowie Finanz- und Wirtschaftsministerium haben ein neues Förderprogramm für Gründungen und Nachfolgen aufgelegt. Das berichtet der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB).
Mit dem Angebot sollen Gründungen und Nachfolgen angestoßen werden. Es erleichtere Gründern und Nachfolgern den Zugang zu Finanzierungsmitteln und biete maximale Sicherheit für die beteiligten Hausbanken. Denn die jeweilige Bürgschaftsbank entlaste die Hausbank durch eine hundertprozentige Garantie vollständig vom Kreditausfallrisiko. Die beiden Bundesministerien gewähren eine 80-prozentige Rückgarantie. Die KfW wiederum refinanziert die Hausbanken. Diese müssen dementsprechend keine eigenen Refinanzierungsquellen nutzen. Die Kunden wiederum profitieren von attraktiven Konditionen.
Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich
Ziel ist es, Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen zu fördern. Durch die Mittel aus dem ERP-Sondervermögen und der Übernahme des Kreditausfallrisikos durch die Bürgschaftsbanken und den Bund profitieren die Kreditnehmer von besonders günstigen Zinsen. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen sowie Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbanken ist möglich.
Wie sonst üblich beantragen die Antragsteller den Kredit über ihre Hausbank. Diese stellt wiederum einen Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank. Übernimmt diese die Garantie, beantragt die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW.
Die DHZ-Redaktion hat Guy Selbherr, Vorstand der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, zum neuen Programm befragt.
Warum wurde das Programm aufgelegt?
Guy Selbherr: Gründungen und Unternehmensübernahmen sind ein wichtiger Pfeiler unserer Wirtschaft, um vielen Menschen ihre Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen und um die Transformation zu ermöglichen. Dies trägt maßgeblich zum Wohlstand unseres Wirtschaftsstandorts bei. Bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg nehmen Gründungen und Nachfolgen am Gesamtvolumen einen Anteil von aktuell 70 Prozent ein. In diesem Segment nutzt die Kreditwirtschaft gerne Instrumente wie Bürgschaften. Die Nachfrage ist also vorhanden.

Was unterscheidet es von anderen Programmen?
Das Besondere an dem neuen bundesweiten Kooperationsprogramm mit der KfW, das übrigens das Nachfolgeprogramm von ERP-Kapital für Gründung ist: Banken werden durch eine hundertprozentige Garantie der Bürgschaftsbank vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet. Für das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Kilmaschutz in Auftrag gegebene Programm stellt das Bundesministerium für Finanzen eine 80-prozentige Rückgarantie zur Verfügung. Die KfW bietet die Refinanzierung mit zwei Laufzeitvarianten an und verbilligt den Zinssatz aus Mitteln des ERP-Sondervermögens. So profitieren Kreditnehmer von günstigeren Zinsen und Banken von einer maximalen Risikoentlastung.
"Potenzielle Übernehmer oder junge Gründer verfügen oftmals nicht über ausreichend Sicherheiten."
Ist der Kreditmarkt für Gründungen und Nachfolgen so schlecht?
Nein, das würde ich so nicht sagen. Allerdings sind Übernahmepreise inklusive der Firmenwerte in den letzten Jahren stark gestiegen. Daher verfügen potenzielle Übernehmer oder junge Gründer oftmals nicht über ausreichend Sicherheiten. Für Banken sind Finanzierungen bei schwachen oder fehlenden Sicherheiten verbunden mit hohen Blankoanteilen trotz eines guten Geschäftskonzeptes häufig nicht einfach darzustellen. Bei Gründungen kommt noch hinzu, dass es keine betriebswirtschaftlichen Zahlen gibt, hier kann man sich nur auf Planzahlen bei der Kreditentscheidung berufen. Hier kommen wir dann mit unseren Bürgschaften und Garantien ins Spiel.
Nach welchen Kriterien werden die Absicherungen vergeben?
Beim Programm ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge vergeben wir Garantien, da es keinerlei Sicherheiten gibt, und keine Bürgschaften. Natürlich gibt es auch hier formale Kriterien, die erfüllt sein müssen: Der Programmfokus liegt bei Gründungen, Nachfolgen und Festigungen bis fünf Jahre nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit. Maximal können 35 Prozent der notwendigen Investitionen, unter anderem auch der Kaufpreis, und Betriebsmittel mit diesem Programm finanziert werden, maximal 500.000 Euro. Außerdem müssen wie bei allen anderen unserer Programme bankübliche Kriterien erfüllt sein: Wir schauen uns beispielsweise das Geschäftsmodell und den Businessplan an und prüfen, ob sich das Finanzierungsvorhaben nachhaltig trägt, und ob das Geschäftskonzept damit Erfolg versprechend ist. Besonders bei Gründern und Gründerinnen sind auch die Persönlichkeit und die Branchenerfahrung ein wichtiges Kriterium.
"Wegen der großen Herausforderungen an die Wirtschaft soll das Programm dauerhaft angeboten werden."
Kann es auch passieren, dass Anträge abgelehnt werden, etwa wenn das Geschäftsfeld als unattraktiv erscheint?
Ja, wenn ein Vorhaben die genannten formalen Kriterien nicht erfüllt, kann es natürlich auch abgelehnt werden. Dies ist auch der Fall, wenn es sich betriebswirtschaftlich nicht rechnet, wir daher Zweifel haben, ob der Kapitaldienst erbracht werden kann. Die Tragfähigkeit ist eine wichtige Voraussetzung.
Ist das Programm zeitlich begrenzt oder läuft es auf unbestimmte Zeit?
Die Laufzeit des bundesweiten Programms ist zwar zunächst auf fünf Jahre befristet mit einem gesamten Rückgarantievolumen von 750 Millionen Euro. Es handelt sich jedoch um ein Programm, das dauerhaft angeboten werden soll, gerade weil die Herausforderungen angesichts der demografischen Entwicklung und der notwendigen Transformation unserer Wirtschaft noch größer werden.
Informationen und Antragstellung unter www.kfw.de/077 oder www.kapital.ermoeglicher.de.