Abgeltungssteuer - geht da was?
Die Abgeltungssteuer feierte bereits ihren zweiten Geburtstag. Und trotzdem tauchen in der Praxis immer noch Fragen verunsicherter Sparer auf. Hier die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Abgeltungssteuer.
1. Kirchensteuer von der Bank zurückfordern
Fällt Ihnen bei der Durchsicht Ihrer Bankunterlagen auf, dass die Bank 2010 neben der Abgeltungssteuer auch Kirchensteuer einbehalten hat, obwohl Sie gar keiner Religionsgemeinschaft angehören, muss Ihnen die Bank die Kirchensteuer wieder zurückzahlen. Das Finanzamt erstattet hier nicht.
2. Zinsen auf Steuererstattungen
Haben Sie Ihre Steuererklärungen so spät beim Finanzamt eingereicht, dass Sie zusätzlich zu Ihrer Steuererstattung Zinsen erhalten, besteuert das Finanzamt diese. Doch der Bundesfinanzhof hat die Besteuerung als verfassungswidrig eingestuft (Urteil vom 15. Juni 2010, Az. VIII R 33/07). Wehren Sie sich im Zweifel mit einem Einspruch.
3. Musterprozess zum Werbungskostenabzug
Beim Abzug der Abgeltungssteuer berücksichtigt das Finanzamt nur den Sparerpauschbetrag von 801 Euro/1.602 Euro (ledig/verheiratet).
Werbungskosten wie Depotgebühren, Fahrtkosten oder Beratungsgebühren sind seit 2009 tabu. Doch hier lohnt sich ein Einspruch und der Hinweise auf einen laufenden Musterprozess (FG Münster, 6 K 3260/10).