Anfang Oktober 2023 war der letzte Termin für die Abgabe der Steuererklärung 2022. Wer die Frist verpasst hat, muss nun mit einem Schätzungsbescheid und Verspätungszuschlägen rechnen. Doch es gibt einen Ausweg.
Unternehmer hätten ihre Steuererklärungen für das Steuerjahr 2022 bis spätestens 2. Oktober 2023 beim Finanzamt einreichen müssen. Das Problem: Wer diese Frist verpasst hat, muss mit einem Schätzungsbescheid für 2022 rechnen. Individuelle Anträge auf Fristverlängerung werden rigoros abgelehnt. Was also tun, um einer Schätzung zu entgehen und Verspätungszuschläge zu vermeiden?
Die einfachste, aber nicht gerade günstigste Möglichkeit, steuerliche Sanktionen durch das Finanzamt zu vermeiden, ist die Beauftragung eines Steuerberaters mit der Erstellung der Gewinnermittlung und Steuererklärung 2022. Folge: In diesem Fall verlängert sich die Abgabefrist für die Steuererklärung 2022 automatisch um mehrere Monate bis zum 31. Juli 2024.
Wichtig: Damit das Finanzamt für 2022 keinen Schätzungsbescheid verschickt und keinen Verspätungszuschlag festsetzt, muss dem Finanzamt mitgeteilt werden, dass nun ein Steuerberater mit der Erstellung der Steuererklärung 2022 beauftragt wurde. Nur mit dieser Information stoppen die Sachbearbeiter der Finanzämter die drohenden Sanktionen und es kommt bis zum 31. Juli 2024 zu keinen steuerlichen Sanktionen.
Mit Antrag auf Fristverlängerung Schätzungsbescheid verhindern
Wer sich keinen Steuerberater leisten kann oder möchte, hat noch eine minimale Chance, Steuerstrafen zu vermeiden. Und zwar durch einen schriftlichen Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt. In diesem Antrag sollten die Gründe für die verspätete Abgabe und ein Termin genannt werden, bis zu dem die Erklärung 2022 eingereicht wird. So kann in der Regel zumindest ein Schätzungsbescheid vermieden werden. Verspätungszuschläge kann das Finanzamt dennoch festsetzen. dhz
