KfW-Förderung Barriereabbau Ab April 2026: Zuschüsse für altersgerechten Umbau

Bodengleiche Dusche, Aufzug, Türschwellen entfernen – ab dem 8. April 2026 bezuschusst die KfW bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung. Was gefördert wird, wie hoch die Zuschüsse ausfallen und welchen Fehler Antragsteller vermeiden müssen.

Bodengleiche Dusche mit Haltegriff und Klappsitz. - © Thomas - stock.adobe.com

Für den Einbau bodengleicher Duschen, das Entfernen von Türschwellen oder ähnliche bauliche Maßnahmen zum Abbau von Hürden im Alltag können ab dem 8. April 2026 Zuschüsse bei der staatseigenen KfW-Förderbank beantragt werden. Wie das Bundesbauministerium mitteilte, stellt es für das KfW-Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss" insgesamt 50 Millionen Euro für 2026 zur Verfügung. Die Förderanträge können so lange gestellt werden, bis die Mittel ausgeschöpft sind.

Zuschuss zur bodengleichen Dusche

Bezuschusst werden laut Ministerium unterschiedliche bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung wie etwa auch der Einbau von Aufzügen. Dabei werden für einzelne Maßnahmen Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 2.500 Euro vergeben. Und wer sein Haus zum Standard "altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 6.250 Euro erstattet.

Wichtig: Antrag vor Vorhabenbeginn online stellen

Ganz wichtig: Ob privater Bauherr oder Mieter – Interessenten müssen den Förderantrag vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal online stellen. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungs­verträgen. Planungs- und Beratungs­leistungen gelten nicht als Vorhaben­beginn.

Weitere Informationen sind auf der Website der KfW zu finden: www.kfw.de/455-B