Jetzt allgemeinverbindlich Mindestlohn im Elektrohandwerk: Das gilt 2025

Der Branchen-Mindestlohn im Elektrohandwerk wurde zum 1. Januar 2025 angehoben. Kurz vor Jahreswechsel erklärte das Bundesarbeitsministerium den Tarifvertrag außerdem für allgemeinverbindlich. Er gilt damit bundesweit auch für Betriebe, die nicht tarifgebunden sind. Die Details.

2025 wurde der Mindestlohn im Elektrohandwerk von 13,95 auf 14,41 Euro erhöht. Das entspricht einer Erhöhung um 3,3 Prozent. - © StockPhotoPro - stock.adobe.com

Im deutschen Elektrohandwerk gilt seit 2025 ein höherer Branchen-Mindestlohn. IG Metall und der Elektro-Zentralverband ZVEH hatten sich im Sommer 2024 auf eine 3,3-prozentige Anhebung geeinigt. Seit dem 1. Januar müssen Elektrotechniker, Informationstechniker und Elektromaschinenbauer damit mindestens 14,41 Euro pro Stunde bezahlt bekommen. Zuvor lag der Mindestlohn im Elektrohandwerk bei 13,95 Euro. Das neue Mindestentgelt liegt 12,4 Prozent über der gesetzlichen Lohnuntergrenze von derzeit 12,82 Euro – und wird bis 2028 schrittweise auf dann 16,10 Euro steigen.

Mindestlohn im Elektrohandwerk allgemeinverbindlich

Wichtig: Das Bundesarbeitsministerium erklärte den Mindestlohn im Elektrohandwerk auf Antrag der Tarifvertragsparteien IG Metall und ZVEH für allgemeinverbindlich. Damit gilt der Mindestlohn für alle Betriebe, die in Deutschland tätig sind und vom tariflichen Geltungsbereich erfasst werden – also auch für jene, die nicht tarifgebunden sind. Nach Schätzungen des ZVEH greifen die neuen Mindestentgelt-Tarife für rund 525.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den E-Handwerken.

ZVEH-Präsident Stefan Ehinger betont, dass die Tarifvertragsparteien das E-Handwerk mit einer fairen und angemessenen Bezahlung auch in Zukunft attraktiv für Fach- und Nachwuchskräfte halten möchte. "Unsere Betriebe sind immer stärker als Klimaschützer und Fortschrittmacher im Einsatz. Ihr Know-how ist daher ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Umsetzung von Energiewende und Digitalisierung", so Ehinger.

Mindestlohn im Elektrohandwerk: Von 2025 bis 2028 jährlich Erhöhungen

Gültig abBranchen-Mindestlohn pro Stunde
Januar 202514,41 Euro
Januar 202614,93 Euro
Januar 202715,49 Euro
Januar 202816,10 Euro

    Für Auszubildende gilt der Mindestentgelt-Tarifvertrag nach wie vor nicht. Für Praktikanten gelten die Sonderregelungen des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG). fre