Der Mittelstand wendet sich gegen die geplante Bevorzugung des Staates bei Firmenpleiten bei der Reform des Insolvenzrechts. "Die Reform kann nur gelingen, wenn Privilegien innerhalb des Gläubigerkreises ausgehoben werden", sagt Handwerks-Generalsekretär Holger Schwannecke.
Mittelstand warnt vor Fiskusprivileg bei Insolvenz
Die Rückkehr zum sogenannten Fiskusprivileg bedrohe kleine und mittlere Firmen und führe am Ende nicht zu mehr, sondern zu weniger Staatseinnahmen, sagte der Vorsitzende der CSU-Mittelstands-Union, Hans Michelbach (CSU). Außerdem erschwere das Fiskusprivileg die Rettung angeschlagener Unternehmen.
"Nach derzeitigem Recht werden alle Gläubiger gleichermaßen nach einer vom Insolvenzverwalter errechneten Quote aus dem verwertbaren Vermögen bedient", erläuterte der Sprecher des Wirtschaftsflügels. Wenn der Fiskus künftig als Erster auf die Konkursmasse zugreifen könne, hätten vor allem Handwerksbetriebe und Dienstleister das Nachsehen. "In vielen Fällen wird für sie und ihre Mitarbeiter dann nichts mehr übrig bleiben", sagte Michelbach. Die Zahl der Pleiten im Mittelstand verbunden mit erheblichen Arbeitsplatzverlusten würde sich dadurch deutlich erhöhen. In der Folge würde es mehr Steuerausfälle und höhere Belastungen bei der Bundesagentur für Arbeit geben.
Handwerk für Reform des Insolvenzrechts
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt eine Reform des Insolvenzrechtes. Der Erfolg insbesondere des Insolvenzplanverfahrens hänge aber maßgeblich von der Einigungsbereitschaft und der fairen Lastenverteilung der Gläubiger ab. Die Wiedereinführung des Fiskusprivilegs würde dieses Prinzip von Grund auf torpedieren.
"Die Reform des Insolvenzrechtes kann nur gelingen, wenn sämtliche Privilegien innerhalb des Gläubigerkreises aufgehoben werden. Das sichert in der Praxis auch Handwerksbetrieben die Begleichung noch offener Forderungen", sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.
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