Die Weichen für eine Neufassung des europäischen Regelwerks zum Kampf gegen den Zahlungsverzug bei Aufträgen sind gestellt. Der federführende Ausschuss des EU-Parlaments einigte sich auf einen Kompromiss. Von Hajo Friedrich, Brüssel
Geschäftsbeziehungen europaweit einheitlich regeln
Danach sollten in der Regel alle Rechnungen zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden. Das individuelle Vertragsrecht solle nicht geändert werden, sagte die für das Regelwerk zuständige Berichterstatterin Barbara Weiler (SPD).
Einheitliche Gebühren
So sollen Unternehmen untereinander auch eine Zahlungsfrist von bis zu 60 Tagen vereinbaren können. In bestimmten Fällen sollen sie sogar darüber hinaus gehen können. Einheitlich 40 Euro sollen die Gebühren betragen, wenn ein Unternehmen ein Verfahren zur Eintreibung seiner Forderung anstrengen muss. Strafgelder soll es beim Zahlungsverzug nicht geben.
Die EU-Kommission hatte in ihrem Vorschlag gefordert, bis zu fünf Prozent des Auftragswerts dafür vorzusehen. Das scheint jetzt vom Tisch. Allerdings hat der Parlamentsausschuss die Verzugszinsen auf neun Prozent angehoben.
Vertragspartner sollen aber die Möglichkeit haben, noch höhere Sätze zu vereinbaren. Ferner spricht sich der Ausschuss für eine Frist von höchstens 30 Tagen zur Prüfung oder Annahme der Rechnung.
Kernanliegen des Handwerks verwirklicht
Das Kernanliegen des Handwerks sei verwirklicht, sagt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zur Abstimmung über die Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. "Die Abgeordneten haben mit ihrem eindeutigen Votum den zentralen Anliegen des deutschen Handwerks Rechnung getragen. Wichtig ist für uns, dass Geschäftsbeziehungen zur öffentlichen Hand und zwischen Unternehmen künftig europaweit einheitlich geregelt werden sollen. Genauso wichtig ist uns, dass Eingriffe in die Privatautonomie weitgehend verhindert werden“, sagte Kentzler.
Das Votum des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europäischen Parlament muss jetzt allerdings noch vom Plenum der EU-Abgeordneten angenommen werden. Und dann wird es voraussichtlich noch mal ein Verhandlungsrunde mit den 27 EU-Regierungen geben. Sollte es im Europäischen Ministerrat Einvernehmen geben, könnte das Vorhaben möglicherweise noch vor der Sommerpause in so genannter erster Lesung angenommen werden, sagte die SPD-Europaabgeordnete Barbara Weiler.
Kurz zusammengefasst: Ob die Richtlinie Auftragnehmern wirklich etwas im Kampf gegen den Zahlungsverzug ihrer Auftraggeber bringt, ist nicht garantiert. Öffentliche Stellen werden sicherlich ihren Einfluss auf die Regierungen geltend machen, das Regelwerk in ihrem Interesse abzuschwächen. Ein Interesse, das auch von großen Unternehmen geteilt wird. Ein starke Allianz, gerade in diesen Zeiten der anhaltenden Krise in der Wirtschaft und auf den Finanzmärkten.
