Die Bundesregierung plant offenbar weitere Hilfen für krisengeschüttelte Unternehmen. Unter anderem sollen Firmen, die Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter beantragen, nicht nur bis Ende 2010, sondern bis Ende 2011 von Sozialbeiträgen für diese Mitarbeiter befreit werden können.

Weitere Entlastungen für krisengeschüttelte Betriebe geplant
Das Bundesarbeitsministerium wollte den Bericht nicht bestätigen. Allerdings würden eine Verlängerung der bestehenden Regelung "wohlwollend" geprüft und Detailfragen der Finanzierung geklärt, sagte eine Sprecherin.
Der Vorsitzende der IG BCE, Michael Vassiliadis, nannte eine längere Erstattung der Sozialbeiträge bei Kurzarbeit ein "gutes Signal". Zugleich forderte er die Bundesregierung auf, krisengeschüttelte Unternehmen von den Entgeltanteilen etwa für Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder vermögenswirksame Leistungen zu entlasten. Dazu könnten Banken, die vielfach von staatlichen Hilfen profitiert hätten, einen Teil ihrer Gewinne in einen entsprechenden Fonds einzahlen, um die sogenannten Remanenzkosten der Unternehmen zu finanzieren.
Seit 2009 ersetzt die Bundesagentur für Arbeit Unternehmen die Sozialbeiträge für Kurzarbeiter vom siebten Monat an. Diese Entlastung ist bisher gesetzlich bis Ende 2010 befristet.
Neben der Verlängerung plane von der Leyen auch Verschärfungen, hieß es in dem Bericht weiter. Demnach sollen Großunternehmen Kurzarbeitergeld nicht mehr automatisch für den gesamten Konzern erhalten, wenn nur ein Betriebsteil von Kurzarbeit betroffen ist.
Zudem wolle die Regierung sogenannte staatliche Portfoliogarantien für Unternehmenskredite der Banken prüfen. Die Mittel dafür stammten aus dem 115 Milliarden Euro schweren Deutschlandfonds zur Stützung von krisengeschüttelten Firmen, berichtet die Zeitung. Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) will den Banken diesen Schritt beim Spitzengespräch zur Kreditversorgung am Mittwoch, 11. März 2010, im Haus der Wirtschaft zusichern.
ddp