Kleinstunternehmen können von der Pflicht befreit werden, einen Jahresabschluss zu erstellen. Über entsprechende Änderungen der EU-Rechnungslegungsvorschriften hat das Europäische Parlament abgestimmt.
"Etappensieg beim Bürokratieabbau in Europa"
Diese Befreiung müsste jedoch jeweils von den EU-Mitgliedstaaten bewilligt werden. Auch müssten nach Ansicht des Parlaments die Unternehmen weiterhin Aufzeichnungen über ihren Geschäftsverkehr und die finanzielle Lage führen.
Circa 7,2 Millionen Unternehmen in der EU sind von den EU-Regeln der Berichterstattung gemäß der entsprechenden Richtlinien betroffen. Etwa 5,4 Millionen (ca. 75 Prozent) davon sind Kleinstunternehmen, die vorwiegend auf lokaler oder regionaler Ebene tätig sind. Der Vorschlag würde es den Mitgliedstaaten ermöglichen, das Geschäftsumfeld für Kleinstunternehmen zu vereinfachen, indem sie die Verpflichtung zur Jahresabrechnung aufheben. Dadurch würde die Konkurrenzfähigkeit verbessert und das Wachstumspotential gefördert.
Klaus-Heiner Lehne (CDU), Berichterstatter des Parlamentes erklärte: "Die Geschäfte von Kleinstunternehmen haben in der Regel eine Reichweite, die sich auf den regionalen und lokalen Markt beschränkt. Insofern haben sie keine grenzüberschreitende Auswirkung auf den europäischen Binnenmarkt. Daher ist es auch folgerichtig, dass diese Unternehmen nicht den EU-Binnenmarktvorschriften unterworfen werden."
Die Befreiung träfe auf Unternehmen zu, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen: die Bilanzsumme liegt unter 500.000 Euro, der Netto-Umsatz liegt unter 1 Million Euro und/oder es sind durchschnittlich zehn Mitarbeiter im Laufe des Bilanzjahres angestellt.
"Etappensieg für den Bürokratieabbau"
"Die EU-Parlamentarier haben gezeigt, dass sie es mit dem Bürokratieabbau ernst meinen. Das positive Votum ist ein entscheidender Schritt zur Entlastung kleiner Betriebe von aufwendigen Bilanzierungspflichten. Für unsere Betriebe ist dieser Etappensieg ein wichtiges Zeichen, dass die EU das Prinzip 'Vorfahrt für kleine Unternehmen' beherzigt", kommentierte Handwerkspräsident Otto Kentzler.
Das Europäische Parlament unterstreicht in seinem Vorschlag, über den nun der Rat entscheiden muss, dass die Mitgliedstaaten die freie Wahl haben sollen, ob sie die Kleinstunternehmen vom Jahresabschluss befreien, insbesondere unter Berücksichtigung der "auf nationaler Ebene herrschenden Lage im Hinblick auf die Anzahl der Unternehmen, die aufgrund der in dem genannten Artikel festgelegten Schwellen unter diese fallen".
"EU-Mitgliedstaaten müssen Widerstand aufgeben"
"Nun müssen auch die EU-Mitgliedstaaten ihren Widerstand endlich aufgeben und die Richtlinie zügig verabschieden. Mit einer solchen Maßnahme kann Europa beweisen, dass es Handwerk und Mittelstand angesichts der Krise die notwendigen Erleichterungen zugestehen will", forderte Kentzler.
Um auf Befürchtungen einzugehen, dass eine Befreiung der Bilanzierungspflicht die betriebliche Organisation erschweren sowie die Transparenz und den Zugang zu Informationen mindern könne, betonten die Abgeordneten, dass Kleinstunternehmen nach wie vor die Pflicht "zur Führung von Aufzeichnungen, aus denen der Geschäftsverkehr und die finanzielle Lage des Unternehmens hervorgehen, als einem Mindeststandard" haben sollten.
pc