Treffen von Fraktionsspitze und Ministerpräsidenten bringt Durchbruch im Dauerstreit Union einigt sich auf Jobcenterreform

Nach zweijährigem Ringen ist im Streit um die künftige Betreuung von Langzeitarbeitslosen eine Lösung in Sicht. Ministerpräsidenten und Fraktionsspitze von CDU/CSU erzielten bei einem Treffen mit Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen überraschend eine Einigung.

Zufrieden: Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen. Foto: ddp

Union einigt sich auf Jobcenterreform

In den Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften werden rund fünf Millionen Langzeitarbeitslose und deren Familien gemeinsam von Kommunen und Arbeitsagentur betreut. Ende 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht die Mischverwaltung für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis Ende 2010 angeordnet.

Nach Ankündigung Leyens soll das bisherige Modell nun durch eine Grundgesetzänderung verfassungsfest gemacht werden. Damit bleibt die Zusammenarbeit von Arbeitsagentur und Kommunen weiterhin möglich. Tillich lobte das vereinbarte Vorgehen. Mit dieser Lösung werde die Erfahrung anerkannt, die in den vergangenen Jahren in den Jobcentern gesammelt worden sei. Auch von der Leyen sprach von einem erfreulichen Ergebnis. Den heutigen Zustand bei den Jobcentern bezeichnete sie als "zufriedenstellend".

Gepräch mit Steinmeier suchen

Für eine Verfassungsänderung sind aber jeweils Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Daher wollen die Ministerin und der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich "so schnell wie möglich" einen Termin mit SPD-Bundestagsfraktionschef Frank-Walter Steinmeier und dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) vereinbaren. Anschließend müsse es ein gemeinsames Treffen mit allen Beteiligten geben, bei dem alle bekräftigen, dass man diesen Weg gehen wolle. Es dürfe im Gesetzgebungsverfahren nicht wieder ein "Zögern oder Ausscheren" geben, betonte Leyen. Sie kündigte an, noch in dieser Woche werde ein Text zu der geplanten Grundgesetzänderung erarbeitet. Eine Umsetzung sei mit klarem politischen Willen schon in kürzester Zeit möglich.

Nach Plänen der Union sollen die Kommunen künftig auch die Möglichkeit haben, zu entscheiden, ob sie die Langzeitarbeitslosen in Eigenregie betreuen wollen. Kommunen, die eine Option wählen wollten, sollten auch eine Option wählen können, sagte die Ministerin. Bisher ist die Zahl der sogenannten Optionskommunen auf 69 beschränkt. Künftig soll auch größere Transparenz über die verwendeten Bundesmittel geschaffen werden. Tillich sagte, es müsse eine Bundesaufsicht über die verwendeten Gelder geben. Dies hatte Leyen zur Bedingung gemacht.

Vor dem Treffen im Arbeitsministerium hatte SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier sich ebenfalls für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen, um den Erhalt der Jobcenter zu ermöglichen. Er bot der Bundesregierung hier die Unterstützung der SPD-Fraktion an. Ex-Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hatte bereits im vergangenen Jahr mit Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) und Ministerpräsident Beck einen Kompromiss zur Jobcenterreform erarbeitet, der eine Verfassungsänderung vorsah. Dieser scheiterte jedoch am Widerstand der Unions-Fraktion.

ddp