Mittelstand Europaweit Erleichterungen durch Dienstleistungsrichtlinie

Für viele Unternehmen wird es künftig einfacher, Dienstleistungen anzubieten – in Deutschland und europaweit. Denn Ende des Jahres 2009 ist die Dienstleistungsrichtlinie in Kraft getreten.

Europaweit Erleichterungen durch Dienstleistungsrichtlinie

"Die Erleichterungen werden dazu beitragen, dass vor allem mittelständische Dienstleistungsunternehmen ihr Potential in Europa künftig noch besser nutzen können," kommentierte Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle.

Bäcker, Immobilienmakler, Reiseleiter oder Unternehmensberater – eine Vielzahl von Dienstleistungsunternehmen wird in Zukunft von den Erleichterungen der Dienstleistungsrichtlinie profitieren können.

Einheitliche Ansprechpartner helfen

Zu den Vereinfachungen gehört vor allem die Einrichtung der Einheitlichen Ansprechpartner. Unternehmen kennen das Problem: An wen muss ich mich wenden, um die notwendigen Genehmigungen zu erhalten? Diese Frage stellt sich für inländische Unternehmen und für Investoren aus dem Ausland oft gleichermaßen. Mit den Einheitlichen Ansprechpartnern stehen den Dienstleistungsanbietern künftig in ganz Europa Kontaktstellen zur Verfügung, über die sie – auf Wunsch – alle einschlägigen, von der Dienstleistungsrichtlinie erfassten Formalitäten sowie Informationsanliegen aus einer Hand abwickeln können.

Für die Einrichtung der Einheitlichen Ansprechpartner sind in Deutschland die Bundesländer verantwortlich. Ihren vor Ort konkret zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner erreichen Dienstleistungsanbieter in Deutschland mit Hilfe des vom Bundeswirtschaftsministeriums eingerichteten Portals einheitlicher-ansprechpartner-deutschland.de, die Einheitlichen Ansprechpartner im europäischen Ausland sind über die Kommissionsplattform eu-go.eu zu finden. Dienstleistungsanbieter profitieren außerdem von der Abschaffung unverhältnismäßiger bzw. ungerechtfertigter Anforderungen.

Verbesserte Verwaltungszusammenarbeit

Profitieren werden Unternehmen und Verbraucher schließlich von einer verbesserten Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten. Der Austausch der Behörden über ein elektronisches Informations- und Kommunikationssystem (IMI) zielt darauf ab, doppelte Anforderungen zu vermeiden und so den Verwaltungsaufwand für Unternehmen deutlich zu verringern. Die Zusammenarbeit der Behörden hilft zudem dabei, frühzeitig gegen unzuverlässige Unternehmen vorzugehen.

dhz