Bundeskanzlerin Angela Merkel will die bis Ende dieses Jahres befristete Möglichkeit zur Kurzarbeit bis Ende 2010 verlängern. Im Handwerk regt sich Widerstand.
Merkel will Kurzarbeit bis Ende 2010 verlängern
Die Vorstellungen über die Frage der Verlängerungsdauer gingen allerdings noch "etwas auseinander", sagte Merkel beim Deutschen Arbeitgebertag. "Ich kann mir gut vorstellen, dass wir das Ganze für ein Jahr machen und mit der Dauer von 18 Monaten", fügte sie hinzu. Merkel unterstrich, 2010 und 2011 müsse alles getan werden, um das Wachstum zu unterstützen und Kriseninstrumente zu verlängern. Allerdings wandte sie sich gegen weiter gehende Forderungen aus dem Arbeitgeberlager. "Prüfen werden wir alles, aber wir müssen schon aufpassen, dass wir nicht in Dauersubventionierungen hineinkommen, aus denen wir nie wieder herauskommen", sagte die Kanzlerin.
Handwerk: Verlängerung für volle 18 Monate ist falsches Signal
"Das Handwerk lehnt eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes im Block für volle 18 Monate ab. Es besteht die Gefahr, dass die Unternehmen dies als Signal für eine Dauersubventionierung missverstehen", sagte Holger Schwannecke, Geschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Besser sei es, eine notwendige Verlängerung auf jeweils sechs Monate zu begrenzen. Je nach Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt könnte dann "aktuell über die weitere Verlängerung entschieden werden". "Gewöhnungs- und Mitnahmeeffekte bei den Unternehmen, die die Produktivität gefährden, werden so begrenzt. Es wird durch ein solches Verfahren auch deutlicher, dass der Erhalt von Arbeitsplätzen auf Kosten der Beitragszahler ein absehbar auslaufendes Modell ist", erklärte Schwannecke.
"Wir appellieren erneut an die Bundesregierung, bei einer Verlängerung die Kurzarbeitergeldregelung mittelstandsgerechter auszugestalten. Dies bedeutet, dass die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nicht mit der Forderung nach Weiterbildung verbunden wird. Auch sollte die Erstattung nicht erst ab dem 7. Monat Kurzarbeitergeld gewährt werden, sondern ab dem ersten Tag. Diese Regelung kann auf Unternehmen mit bis zu 50 Arbeitnehmern begrenzt werden“, sagte der ZDH-Geschäftsführer.
pc/ddp