Bundesrat Weg für Ratifizierung des Lissabon-Vertrags ist frei

Der Bundesrat hat den Weg für die Begleitgesetze zum EU-Vertrag von Lissabon freigemacht. Mit der zustimmung zu den drei Gesetzesvorlagen steht einer Ratifizierung noch vor dem Referendum in Irland nichts mehr im Wege.

Die Begleitgesetze zum EU-Vertrag von Lissabon haben im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Foto: ddp

Weg für Ratifizierung des Lissabon-Vertrags ist frei

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) sagte, die neuen Begleitgesetze stärkten die Rechte von Bundestag und Bundesrat in europäischen Angelegenheiten. Deutschland bleibe damit in Europa handlungsfähig. Er machte zugleich deutlich, dass sich Europa einen Stillstand nicht leisten könne. "Denn alle großen Herausforderungen - die Weltwirtschaftskrise, der Klimawandel, der Terrorismus - sind nicht mehr auf nationaler Ebene zu lösen", sagte Rüttgers.

Als "Wermutstropfen" in einer insgesamt erfreulichen Zusammenarbeit wertete Baden-Württembergs Europaminister Wolfgang Reinhart (CDU), dass sich der Bundestag geweigert habe, auch beim Bundesrat Einvernehmen in Fragen der kommunalen Selbstverwaltung vorzusehen. Trotz dieser Einschränkung sei das Ergebnis der Verhandlungen insgesamt aber positiv. Er mahnte jedoch, dass sich die Parlamente künftig vertiefter mit europäischen Themen auseinander setzen müssten.

Bayerns Staatsministerin Emilia Müller (CSU) machte deutlich, dass es aus Sicht Bayerns noch offene Punkte gebe, dass die Forderung nach mehr Mitsprache für die Parlamente jedoch grundsätzlich erfüllt sei. Müller warb für eine "frühzeitige und breite Diskussion" über europäische Belange in den Parlamenten und den Medien. "Die Europapolitik muss aus ihrem Dornröschenschlaf erweckt werden", machte sie deutlich.

Zu dem Gesetzespaket gehören neben dem eigentlichen EU-Begleitgesetz zwei sogenannte Mitwirkungsgesetze, die die Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Parlament sowie zwischen Bundesregierung und den Ländern regeln, und ein Umsetzungsgesetz für die bereits beschlossene Grundgesetzänderung.

Die vier Begleitgesetze zum EU-Vertrag von Lissabon

Bundestag und Bundesrat haben nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Begleitgesetz die überarbeitete und in vier Einzelgesetze gepackte Vorlage beschlossen. Das neue Begleitgesetz heißt jetzt Integrationsverantwortungsgesetz (IntVG). In zwei weiteren Gesetzen wird die Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Parlament (EUZBBG) sowie zwischen Bundesregierung und Bundesrat (EUZBLG) geregelt. Hinzu kommt als vierter Entwurf ein Umsetzungsgesetz zu einer bereits vom Parlament beschlossenen Grundgesetzänderung.

Integrationsverantwortungsgesetz: Es regelt die Rechte des deutschen Parlaments bei der Vertiefung der Europäischen Union - also bei Änderungen des EU-Vertragsrechtes wie der Ausweitung europäischer Gesetzgebungskompetenzen oder der Festlegung neuer Abstimmungsregelungen. Hier wird klargestellt, dass es keine Übertragung von Gesetzgebungszuständigkeiten auf die EU ohne eine Zustimmung des Bundestages geben kann.

Zusammenarbeitsgesetz Bundesregierung/Bundestag: Die bisherige EUZBBV - die Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union - wird ein Gesetz, also EUZBBG. Die neue Rechtsqualität soll sicherstellen, dass die Bundesregierung stärker den Informationspflichten unterworfen und das Recht des Bundestages auf Stellungnahmen zu EU-Rechtsakten ausgeweitet wird. Der Bundestag bekommt unter anderem die Möglichkeit, noch vor Festlegung der Verhandlungspositionen der Bundesregierung - insbesondere bei EU-Beitritten und Vertragsrevisionen - seine Stellungnahme abzugeben.

Zusammenarbeitsgesetz Bundesregierung/Bundesrat: Das EUZBLG übernimmt die bisher in einer Vereinbarung festgehaltenen Regelungen der Kooperation von Bund und Ländern und stärkt durch festgelegte Informationspflichten der Bundesregierung die Möglichkeiten der Länderkammer. Gesetzlich festgehalten wird, dass Bund und Länder bei Gesprächen auf europäischer Ebene sich "nicht in Widerspruch zu abgestimmten Positionen" setzen.

Lissabon-Umsetzungsgesetz: Aus rechtstechnischen Gründen wird die Umsetzung der Grundgesetzänderungen für die Ratifizierung des Vertrages von Lissabon in einem weiteren Gesetz geregelt. Mit einer Änderung des Integrationsverantwortungsgesetzes wird die Subsidiaritätsklage für den Bundestag eingeführt und dem Bundesrat ein gleiches Recht eingeräumt. Dieses Gesetz kann erst greifen, wenn der Vertrag von Lissabon und damit die Grundgesetzänderung in Kraft getreten ist.

ddp