Bundesarbeitsminister Olaf Scholz versucht vor der Wahl einen Paukenschlag: Eine Mindestlohnkommission soll beraten, für welche Branchen welche Mindestlöhne gelten sollen. In der Kommission ist auch das Handwerk vertreten. Von P. Choinowski
Handwerk für Mindestlohn-Kommission nominiert
Obwohl oder vielleicht gerade weil die Legislaturperiode bald zu Ende geht, drückt die SPD beim Mindestlohn aufs Tempo. Der sogenannte Hauptausschuss, den Bundesarbeitsminister Scholz (SPD) einsetzen will, soll noch vor der Bundestagwahl seine Arbeit aufnehmen und die Regierung beraten. Der Auftrag im "Mindestarbeitsbedingungengesetz" sieht vor, dass die neue Kommission laufend den Bedarf an neuen Branchen-Mindestlöhnen prüft. Sie soll Niedriglohnsektoren mit schwacher Tarifbindung identifizieren und der Regierung empfehlen, dort staatliche Lohnuntergrenzen einzuführen.
Orientierung am Prinzip des Tarifvorrangs
Das Gremium soll aus sieben Mitgliedern bestehen. Neben Arbeitsgeberpräsident Dieter Hundt und DGB-Chef Michael Sommer ist auch Handwerkspräsident Otto Kentzler in die Kommission berufen worden. "Das Handwerk wird sich im Hauptausschuss an dem Prinzip des Tarifvorrangs orientieren", sagte ZDH-Geschäftsführer Holger Schwannecke, der Kentzler in dem Gremium vertreten wird, der Deutschen Handwerks Zeitung .
Wirksame Beschlüsse werden kurz vor der Wahl wohl nicht mehr möglich sein. Doch ist den Gewerkschaften damit ein Mittel gegeben worden, sich quasi im Regierungsauftrag für Mindestlöhne im Wahlkampf einzusetzen und sich damit zusammen mit der SPD für gesetzliche Lohnuntergrenzen einzusetzen. Damit könnten sie die Union, die sich strikt gegen gesetzliche Mindestlöhne stemmt, unter Druck setzen.
Obwohl es beispielsweise im Gebäudereinigerhandwerk einen Mindestlohn gibt, stellt sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gegen gesetzliche Mindestlöhne: "Das Handwerk hat sich stets gegen gesetzliche Mindestlöhne ausgesprochen. Vielmehr sind branchenspezifische Mindestlohnregelungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz der richtige Weg", sagte Schwannecke. "Der Grundsatz der Tarifautonomie sollte einen möglichst großen Entfaltungs- und Gestaltungsspielraum eingeräumt werden."
Mit dem "Mindestarbeitsbedingungengesetz" sind Mindestlöhne in solchen Wirtschaftszweigen möglich, in denen eine Tarifbindung unter 50 Prozent besteht. Die Kommission soll nun klären, für welche Wirtschaftszweige Mindestlöhne geschaffen werden sollen und dann deren konkrete Höhe festlegen. "Die beschlossenen Mindestlöhne werden von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in diesem Wirtschaftszweig rechtsverbindlich gemacht", erklärt das Bundesarbeitsministerium.