Nichts ist mit Urlaub. Der Bundestag muss in der Sommerpause nachsitzen und das deutsche Begleitgesetz zum EU-Vertrag von Lissabon überarbeiten.
Bundestag muss in der Sommerpause nachsitzen
Dazu sind im August und September Sondersitzungen des Bundestags im Gespräch, weil das gestez noch vor Ablauf der Legislaturperiode verabschiedet werden muss.
CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer nannte den 26. August als Termin für die erste sowie den 8. September für die zweite und dritte Lesung des überarbeiteten Begleitgesetzes. Anschließend wird sich der Bundesrat in seiner September-Sitzung mit dem Gesetz befassen. Verständigen sich Bundestag und Bundesrat schnell auf ein neues Begleitgesetz, könnte die Ratifizierung in Deutschland noch vor dem geplanten zweiten Referendum in Irland abgeschlossen sein, das voraussichtlich Anfang Oktober stattfinden soll.
Auch die Opposition soll mitarbeiten
Nach den Worten von Unions-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen (CDU) strebt die Koalition eine "breite parlamentarische Basis" für den neuen Gesetzentwurf an. Deshalb wolle man "sehr frühzeitig" auf die Opposition zugehen, kündigte Röttgen an. Der Bundesrat will am 18. September über das Gesetz entscheiden.
Um den Zeitplan zu halten, ist eine Gesetzgebung im Eilverfahren notwendig. Möglich wird dies, indem die Koalitionsfraktionen den Entwurf im Bundestag einbringen – so entfällt im Bundesrat der sogenannte erste Durchgang. Normalerweise stehen der Länderkammer nach der zweiten und dritten Lesung im Bundestag drei Wochen zu, um den Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz anzurufen oder die Vorlage passieren zu lassen. In diesem Fall kann der Bundestag die Länderkammer aber um Fristverkürzung bitten.
Merkel: Vertrag hat wichtige Hürde genommen
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. Der Vertrag habe "eine weitere wichtige Hürde genommen", sagte Merkel. "Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, das Grundgesetz sagt Ja zum Vertrag von Lissabon." Die Kanzlerin sagte, sie sei "sehr froh", dass sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt hätten, eine Überarbeitung des Begleitgesetzes noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen. Die Bundesregierung werde dabei "hilfreich" sein. "Ich hoffe, dass das gelingt", sagte Merkel und sprach von einem "guten Tag" für den Vertrag von Lissabon.
Auch Bundesaußenminister und SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier begürßte das Urteil: Das Gericht habe entschieden, "dass der Lissabon-Vertrag mit der deutschen Verfassung vereinbar ist". Deutschland müsse den Vertrag nun nicht mit anderen europäischen Staaten neu verhandeln und müsse auch keine "deutschen Vorbehalte" erklären. Es liege nun "in deutscher Hand", dass der Vertrag ratifiziert werde. Dazu müsse das Begleitgesetz angepasst werden. Dies werde "fristgerecht" geschehen, betonte der Außenminister. Er rechne mit einer Ratifizierung des Vertrags noch in diesem Jahr.
EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso erwartet nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag eine rasche Umsetzung des Abkommens in Deutschland. Er sei "zuversichtlich, dass das Gericht mit diesem Urteil den Weg für den raschen Abschluss der deutschen Ratifizierung des Vertrags von Lissabon geebnet" habe, betonte Barroso einem Sprecher zufolge. Zugleich begrüßte Barroso die Entscheidung der Karlsruher Richter, die bestätigt hätten, dass der Vertrag von Lissabon "mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar" sei.
pc/ddp