Ein Bundestagsbeschluss, der Selbstständigen gefallen dürfte: Wer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, hat künftig ab der siebten Krankheitswoche Anspruch auf Krankengeld.
Selbstständige erhalten wieder Krankengeld
Eine Voraussetzung für den Anspruch müssen Selbstständige allerdings erfüllen. Sie müssen den normalen Kassenbeitrag von 15,5 Prozent bezahlen. Die Leistung können sie aber auch über einen Wahltarif absichern. Darüber hinausgehende Absicherungswünsche können laut dem Bundesgesundheitsministerium ebenfalls über Wahltarife realisiert werden.
Arbeitnehmer und kurzzeitig Beschäftigte können für den Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit zwischen dem "gesetzlichen" Krankengeld zum allgemeinen Beitragssatz und einem Wahltarif wählen.
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar hatten Selbstständige sowie Arbeitnehmer mit Kurzzeitverträgen ihren Anspruch auf Krankengeld verloren. Mit einer privaten Zusatzpolice oder einem speziellen Wahltarif ihrer Krankenkasse mussten sie sich versichern, wenn sie auf die Leistung nicht verzichten wollten.
pc