Neue bürokratische und finanzielle Hürden Schweiz erschwert deutschen Handwerkern die Arbeit

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat sich mit der Schweiz angelegt. Das Handwerk tut es ihm gleich. Denn seit dem 1. April erschweren die Eidgenossen Handwerkern aus der Europäischen Union die Arbeit, indem sie höhere bürokratische und finanzielle Hürden aufstellten. Von Patrick Choinowski

Schweiz erschwert deutschen Handwerkern die Arbeit

Deutsche Handwerker müssen sich ebenso wie Handwerker aus einem anderen EU-Land acht Tage vor Beginn ihrer Tätigkeit in der Schweiz anmelden. Eine Woche im Voraus müssen die Betriebe eine Liste der Personen vorlegen, die die Dienstleistung vor Ort erbringen. Zu dieser bereits bekannten Voranmeldefrist kommt jedoch noch eine finanzielle Hürde.

Seit dem 1. April 2009 hat der Kanton (= Bundesland) Basel-Land seine Bestimmungen verschärft. Deutsche Handwerksbetriebe – momentan sind hiervon nur Betriebe des Ausbaugewerbes betroffen –, die eine Dienstleistung in dem Kanton erbringen möchten, müssen sich nicht nur vorzeitig anmelden, sondern auch eine Kaution erbringen. Diese beträgt 20.000 Schweizer Franken (ca. 13.000 Euro) und muss vor Beginn der Arbeit hinterlegt werden.

Das ist aber noch nicht alles: Die Kaution muss nach Informationen der Handwerkskammern Konstanz und Freiburg bei einer Schweizer Bank oder der kantonalen Familienkasse geleistet werden. "Das ist ein Problem, das für kleine Betriebe sehr schwer zu lösen ist", weiß Sonja Zeiger-Heizmann, Referatsleiterin Außenwirtschaft der Handwerkskammer Konstanz. Nur bei einer Auftragssumme von unter 2.000 Schweizer Franken entfällt die Kautionspflicht. Liegt der Auftrag zwischen 2.000 und 20.000 Schweizer Franken, kann eine Reduzierung der Kaution beantragt werden. "Wie das allerdings funktionieren soll, ist unklar. Hinzu kommt ja auch noch die achttägige Meldefrist", sagte Zeiger-Heizmann der Deutschen Handwerks Zeitung (DHZ) . Die zuständige Zentrale Paritätische Kontrollstelle (ZPK) in Basel-Land erklärte jedoch auf Anfrage der DHZ , dass "im Sinne einer Übergangslösung während der Einführungsphase sowohl ausländische Banken wie auch Barkautionen akzeptiert werden".

Am 1. April 2009 ist die Kautionspflicht in Basel-Land in Kraft getreten. "Im Sinne einer Übergangslösung während der Einführungsphase erhalten die betroffenen Arbeitsgeber eine Frist von 30 Tagen, um die Kaution zu organisieren und bei der Zentralen Paritätischen Kontrollstelle zu stellen", sagte ZPK-Geschäftsführer Michel Rohrer der Deutschen Handwerks Zeitung . Die betroffenen Arbeitgeber würden diesbezüglich in den kommenden Tagen von der ZPK angeschrieben und auf die Kautionspflicht hingewiesen, erläutert Rohrer. Die Kaution diene als "Sicherheit zur Deckung von allfälligen Kontrollkosten, Konventionalstrafen, Weiterbildungs- und Vollzugskostenbeiträgen sowie allfälliger Verfahrens- und Gerichtskosten", begründet die Schweizer Behörde. Die Maßnahme sei aufgrund der "Praxiserkenntnis, dass die Vollstreckung von Sanktionsforderungen gegenüber ausländischen Betrieben mit großen Schwierigkeiten verbunden ist", nötig geworden.

Handwerkskammern kämpfen für Erleichterungen

Sonja Zeiger-Heizmann erwartet erhebliche Probleme für Handwerksunternehmen. Betroffen sind nicht nur deutsche Betriebe – hier besonders aus den Kammerbezirken Konstanz und Freiburg –, sondern auch aus Österreich, Frankreich oder Italien. Da sehr viele deutsche Handwerker in der Schweiz Aufträge annehmen, kämpfen die Handwerkskammern Konstanz und Freiburg für eine Erleichterung der Bedingungen. "Wir versuchen durchzusetzen, dass die Kaution gar nicht kommt“, sagt die Expertin von der Handwerkskammer Konstanz. Allerdings befürchtet Zeiger-Heizmann, dass der Kanton Basel-Land nur ein Pilotprojekt sein könnte. Andere Kantone könnten mit der Kautionspflicht nachziehen. Außerdem könnte die Kaution auf andere Branchen ausgeweitet werden. "Neben dem Ausbaugewerbe, für das die Kaution ja beschlossen ist, sollen auch die Maler und Gipser einbezogen werden. Für die Gerüstbauer ist die Regelung schon beschlossen", weiß Zeiger-Heizmann. "Das alles ist ein Rückschlag auf breiter Front und sehr enttäuschend, weil die bisherigen erfolgreichen Abstimmungsprozesse ganz erheblich gestört werden."

Unterstützung erhalten die Handwerkskammern von der europäischen Politik. "Die Schweiz behindert Dienstleister aus den Nachbarländern Deutschland und Österreich. Wir fordern die EU-Kommission auf, die Verstöße zu ahnden", sagten die Europaabgeordneten Andreas Schwab (CDU) aus Baden-Württemberg und Richard Seeber (ÖVP) aus Tirol/Vorarlberg. Die Abgeordneten kritisieren sowohl die Meldepflicht wie auch die Kaution. "Das sind neue bürokratische und finanzielle Hürden, die viele Unternehmen aus den Nachbarländern dazu bewegen, sich aus dem schweizerischen Markt zurückzuziehen", äußerten Schwab und Seeber in einer gemeinsamen Erklärung.

Der Geschäftsführer der Zentrale Paritätische Kontrollstelle, Michel Rohrer, wehrt sich, dass die Kaution nicht dem Zweck diene, dass weniger deutsche bzw. ausländische Handwerksbetriebe in der Schweiz arbeiten. "Die Kautionspflicht dient dem Arbeits- und Sozialfrieden, dem Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen, der Stärkung eines freien, aber fairen Wettbewerbs und als wirksame Maßnahme, um der Verstoßquote und der Vollzugsproblematik im Bereich der als allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge entgegenzuwirken", sagte Rohrer der DHZ .

"Zwei Drittel der Betriebe, die bisher in der Schweiz arbeiteten, haben auf künftige Aufträge ablehnend reagiert", berichtete Brigitte Pertschy, Außenwirtschaftsberaterin der Handwerkskammer Freiburg. Pro Jahr sind mindestens 250 Betriebe nur aus ihrem Kammerbezirk in der Schweiz tätig. "Die Aufträge sind für die Betriebe lukrativ, doch nun überwiegen Kosten und Bürokratie", klagten Pertschy und Zeiger-Heizmann. Empfehlungen, wie Handwerksbetriebe nun verfahren sollen, die in der Schweiz arbeiten wollen, können sie nicht geben.