Wichtige Beschlüsse der Länderkammer Bundesrat sagt Ja zu Mindestlöhnen

Der Bundesrat den Weg für gesetzliche Mindestlöhne in sechs weiteren Branchen freigemacht. Außerdem stimmte die Länderkammer der Novellierung des Vergaberechts zu.

Bundesrat sagt Ja zu Mindestlöhnen

Die Länderkammer stimmte Gesetzesbeschlüssen des Bundestags zu, wonach Lohnuntergrenzen für die Pflegedienste, die industriellen Großwäschereien, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Abfallwirtschaft, die Bergbauspezialdienste sowie für den Bereich Aus- und Weiterbildung eingeführt werden sollen. Damit werden in Deutschland gelten bald für mehr als drei Millionen Arbeitnehmer gesetzliche Mindestlöhne.

Lohnuntergrenzen können künftig über das novellierte Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie über das bereits 1952 geschaffene und jetzt geändert Mindestarbeitsbedingungengesetz eingezogen werden. Derzeit gelten Lohnuntergrenzen für rund 1,8 Millionen Beschäftigte in der Baubranche, bei den Gebäudereinigern und den Briefdiensten.

Das Handwerk begrüßte die Novellierung des Vergaberechts durch den Bundesrat. "Das Gesetz wird zu mehr Rechtssicherheit führen und zu einer Stärkung des Mittelstandes beitragen. In der aktuellen wirtschaftlichen Krisensituation kann so eine substanzielle Stärkung des Vorrangs der Vergabe von Aufträgen in Fach- und Teillosen erfolgen", erklärte Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Den Forderungen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks entsprechend werde die Zusammenfassung der Lose nunmehr eindeutig als Ausnahme definiert. "Das trägt dazu bei, dass mittelständische Handwerksunternehmen verstärkt von öffentlichen Aufträgen profitieren können. Damit wird ein fairer Wettbewerb gesichert", sagte Schleyer.

Die Länderkammer fasste am Freitag weitere wichtige Beschlüsse

  • Krankenhäuser: Die mehr als 2000 Krankenhäuser in Deutschland sollen ab sofort mehr Geld bekommen. Vorgesehen sind für 2009 zusätzlich rund 3,5 Milliarden Euro für neues Pflegepersonal und zum Ausgleich der gestiegenen Lohnkosten für die Kliniken. Mit einem speziellen Förderprogramm sollen in den nächsten drei Jahren bis zu 17 000 neue Pflegekräfte eingestellt werden.
  • Mitarbeiterbeteiligung: Arbeitnehmer sollen künftig stärker an den Gewinnen ihrer Unternehmen beteiligt werden. Beschäftigte können bald für bis zu 360 Euro (bislang 135 Euro) im Jahr steuerfrei Anteile an ihren Unternehmen erwerben. Der Fördersatz für in Beteiligungen angelegte vermögenswirksame Leistungen wird von 18 auf 20 Prozent angehoben. Die Einkommensgrenzen werden von 17.900 Euro für Ledige und 35.800 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten auf 20.000 Euro beziehungsweise 40.000 Euro erhöht. Der Mitarbeiterbeteiligungsfonds soll als eigene Fondskategorie im Investmentgesetz eingeführt werden.
  • Personalausweise: Elektronisch lesbare Personalausweise im Scheckkartenformat mit biometrischen Daten werden künftig die heutigen Personaldokumente ablösen. Die neuen Ausweise sollen eine elektronische Signatur zur Identifizierung ihrer Besitzer enthalten, die unter anderem den Identitätsnachweis bei Internetgeschäften erleichtern soll. Zudem ist die Speicherung eines biometrisches Fotos des Besitzers auf einem Chip vorgesehen. Nur auf freiwilliger Basis können zudem Fingerabdrücke gespeichert werden. Der neue Ausweis kann ab dem 1. November 2010 beantragt werden.

pc/ddp