Bundesverfassungsgericht EU-Reformvertrag auf Karlsruher Prüfstand

Der EU-Reformvertrag von Lissabon steht jetzt auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. In der mündlichen Verhandlung verteidigte die Bundesregierung in Karlsruhe das Vertragswerk gegen Verfassungsklagen.

EU-Reformvertrag auf Karlsruher Prüfstand

Diese Klagen befrüchten eine "Entmachtung" des Bundestags und einen Verlust der Souveränität Deutschlands befürchten. Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) sagte, der EU-Vertrag sichere "die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit" der Europäischen Union und leiste "notwendige Schritte zu mehr Effizienz und mehr Transparenz".

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte: "Der Vertrag beeinträchtigt die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland nicht." Das Vertragswerk erweitert unbestritten die Zuständigkeiten der EU.

Die Richter prüfen, ob Deutschland mit seinem Zustimmungsgesetz zu dem EU-Vertrag gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Mit einem Urteil ist erst in einigen Monaten zu rechnen. Gerichtsvizepräsident Andreas Voßkuhle sagte, das Grundgesetz habe sich von Anfang an durch eine besondere Europa- und Völkerrechtsfreundlichkeit ausgezeichnet. "Wie weit diese Freundlichkeit geht, ist Gegenstand dieses Verfahrens", sagte Voßkuhle.

Der Berichterstatter des Zweiten Senats, Verfassungsrichter Udo di Fabio, äußerte sich skeptisch: "Ist es denn ein Gewinn für den Staat, wenn er eine Kompetenz, die er bislang allein ausgeübt hat, überträgt?" Der Richter fragte, "ob der Gedanke des 'Immer Mehr' in der Tendenz nicht doch freiheitsgefährdend ist?".

Steinmeier sagte in einer Verhandlungspause: "Mit kritischen Fragen war zu rechnen. Deshalb war ich nicht überrascht." Er sei aber "zuversichtlich", dass seine Argumente Erfolg hätten.

Der Zweite Senat erörtert in zweitägiger Verhandlung die Klagen des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, der Linksfraktion im Bundestag und des ÖDP-Bundesvorsitzenden Klaus Buchner. Zudem liegt den Richtern die Verfassungsbeschwerde einer Gruppe um den Juristen Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg vor, eines Sohnes des Hitler-Attentäters.

Aus Sicht Gauweilers wird die EU durch den Vertrag "zu einem eigenen Staat", womit der Verlust der souveränen Staatlichkeit Deutschlands verbunden sei. Sein Prozessbevollmächtigter, der Staatsrechtler Dietrich Murswiek, betonte, durch den Vertrag werde "das notorische Demokratiedefizit der EU vergrößert". Das Europäische Parlament werde "in einem undemokratischen Verfahren" gewählt. Der für den Bürger unverständliche Vertragstext von Lissabon sei auf Intransparenz geradezu angelegt. Letztlich werde darin die gescheiterte EU-Verfassung "neu verpackt", was eine "gigantische Camouflage" sei.

Steinmeier widersprach: Der Lissabon-Vertrag stärke "die demokratischen Grundlagen der EU nachdrücklich". Der Außenminister warnte vor einem "Rückzug ins nationale Schneckenhaus". Der Vertrag von Lissabon stärke auch die Rolle der nationalen Parlamente. Zugleich werde das Europäische Parlament "im Regelfall zum vollwertigen Mitgesetzgeber".

Linkspartei-Chef Oskar Lafontaine rügte, der EU-Vertrag schreibe eine "marktradikale" Wirtschaftsordnung fest, die "gerade grandios gescheiter"» sei.

Der Lissabon-Vertrag kann nur in Kraft treten, wenn er von allen 27 EU-Mitgliedsländern ratifiziert wird. Bislang ist dies in Irland, Tschechien, Polen und Deutschland noch nicht geschehen. Bundespräsident Horst Köhler will das Urteil des Verfassungsgerichts abwarten.

Norbert Demuth/ddp