Pro & Contra Reduzierten Mehrwertsteuersatz ausweiten?

Streit um die effektivste Entlastung von Bürgern und Betrieben

Reduzierten Mehrwertsteuersatz ausweiten?

Pro: Georg Nüßlein, wirtschaftspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag:

Die EU hat die Voraussetzungen für differenzierte Mehrwertsteuersätze gerade für die Gastronomie und Teile des Handwerks eröffnet. Jetzt besteht die Möglichkeit, das Mehrwertsteuersystem zu reformieren. Diese Gestaltungsspielräume sollten wir nutzen und Arbeit entlasten. Die hohe Mehrwertsteuer ist ein Anreiz, Schwarzarbeit nachzufragen. Eine Absenkung bei gleichzeitiger teilweiser Abzugsfähigkeit des auf Arbeitsleistung entfallenden Anteils hilft, Schattenwirtschaft zu vermeiden. Das ist das Interesse aller sauber wirtschaftenden Handwerker. Wenn in wirtschaftlich schwierigen Zeiten dadurch der Kostendruck reduziert, Arbeitsplätze geschaffen, Spielräume für Lohnerhöhungen oder Investitionen eröffnet werden, profitieren alle. Die wirtschaftliche Dynamik wird zu einem erheblichen Teil die Gegenfinanzierung sichern. Leider hat die SPD reflexartig und arrogant abgelehnt, den deutschen Mittelstand zu entlasten. Unsere Nachbarländer machen das anders. Unsere Unternehmen, besonders in Grenzregionen, werden unter dieser Sturheit leiden. Wir brauchen den reduzierten Mehrwertsteuersatz in Deutschland, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und unsere mittelständisch geprägten Branchen zu stärken. Den Großen wird geholfen, die Kleinen lässt man hängen: Das kann nicht die Botschaft der Politik sein. Wir wollen im Programm für die Bundestagswahl eine neue Mehrwertsteuersystematik fordern, um bestehende Ungereimtheiten und Wettbewerbsnachteile im Steuerrecht zu beseitigen.

Contra: Nicolette Kressl (SPD), parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium:

Die Bundesrepublik Deutschland wird national den ermäßigten Mehrwertsteuersatz nicht ausdehnen. Dies hat die Bundesregierung wie sieben andere Mitgliedsstaaten auch beim Europäischen Rat der Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN-Rat) vor kurzem zu Protokoll erklärt. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass weitere ermäßigte Mehrwertsteuersätze in einzelnen Branchen nicht sinnvoll sind. Das zeigen entsprechende Studien. Danach wird erstens eine Steuerermäßigung regelmäßig nicht und in keinem Fall auf Dauer an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben. Zweitens müssen die mit ermäßigten Mehrwertsteuersätzen einhergehenden Steuermindereinnahmen zur Haushaltskonsolidierung an anderer Stelle kompensiert werden. Dies führt dazu, dass der Endverbraucher, der eigentlich begünstigt werden soll, belastet wird. Die Steuerentlastung kommt also bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht an, vielmehr müssen die Maßnahmen zur Kompensation aber von ihnen finanziert werden. Und nicht zuletzt zeigen die Studien, dass ermäßigte Mehrwertsteuersätze nicht die erhoffte Arbeitsplatzwirkung haben. Es gibt viel zielgenauere Maßnahmen auch für das Handwerk. Das gilt etwa für den Abzug von der Steuerschuld für Handwerkerleistungen: Dieser wurde erst Ende letzten Jahres von 600 Euro im Jahr auf 1200 Euro verdoppelt. Diese Maßnahme kommt direkt bei den Steuerzahlern an und unterstützt die Auftragslage bei den Handwerksbetrieben.