DHZ-Interview "Ich kann nur zur Selbstanzeige raten"

DHZ-Gespräch mit Jürgen Pinne zur Lockerung des Bankgeheimnisses und zu möglichen Auswirkungen für Steuerhinterzieher. Interview: Karin Birk

Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes.Foto: DStV

"Ich kann nur zur Selbstanzeige raten"

DHZ: Unter internationalem Druck haben jüngst verschiedene Nachbarländer Deutschlands angekündigt, das Bankgeheimnis lockern und die OECD-Standards einhalten zu wollen. Mehren sich bei Ihnen die Anfragen besorgter Kunden?

Pinne: Nein, sie mehren sich nicht. Auch nach dem Fall des früheren Postchefs Zumwinkel waren es nur Einzelne, die danach fragten, ob sie eine Selbstanzeige machen sollten.

DHZ: Und wozu haben Sie geraten?

Pinne: Wenn sich ein Mandant mir gegenüber öffnet, kann ich nur zu einer Selbstanzeige raten. Nur dann kann er einer Strafe entgehen. Ich weise die Mandanten dann aber auch auf verschiedene Bedingungen hin, die zu erfüllen sind. Sollte dies nicht geschehen, muss ich die weitere Beratung ablehnen, ansonsten würde ich mich der Steuerhinterziehung mitschuldig machen.

DHZ: Womit müssen Kunden, die am Fiskus vorbei Geld im Ausland angelegt haben, rechnen?

Pinne: Wer im In- oder Ausland Geld anlegt und nicht versteuert, muss mit Geldstrafen und je nach Höhe der Hinterziehung auch mit Gefängnisstrafen rechnen. Wer sich selbst anzeigt und alle notwendigen Details beachtet hat, kann diesen Strafen entgehen, muss aber kurzfristig alle fälligen Steuern zurückbezahlen und sie darüber hinaus noch mit sechs Prozent verzinsen. Generell reichen die Ansprüche des Fiskus bei leichtfertiger Steuerverkürzung fünf Jahre und bei Steuerhinterziehung zehn Jahre zurück.

DHZ: Welche notwendigen Details meinen Sie?

Pinne: In der Selbstanzeige stecken viele Fallstricke. So sind beispielsweise verschiedene Steuerarten zu bedenken. Wenn ich etwa eine Selbstanzeige wegen hinterzogener Einkommensteuer mache, sich dann aber herausstellt, dass die hinterzogenen Beträge auch der Umsatzsteuer oder der Gewerbesteuer unterlegen hätten, dann ist meine Selbstanzeige nicht wirksam. Dann habe ich Pech gehabt. Ich kann deshalb nur jedem empfehlen, der eine Selbstanzeige macht, sich Expertenrat einzuholen.

DHZ: Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat einen Entwurf zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung vorgelegt. Weshalb geht Ihnen der Entwurf zu weit?

Pinne: Natürlich unterstützen wir jede erforderliche und verhältnismäßige Maßnahme zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Doch einige Vorschläge des Finanzministers sind eben nicht verhältnismäßig. Herr Steinbrück kann nicht einfach sagen, bei grenzüberschreitenden Geschäften mit Staaten, die nicht den OECD-Standards entsprechen, werden bestimmte Betriebsausgaben nicht mehr anerkannt. Schon der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Urteilen festgestellt, dass eine pauschale Versagung von Vergünstigungen allein wegen der fehlenden Zusammenarbeit der entsprechenden Finanzbehörden gegen die europäischen Freiheiten verstößt. Ganz abgesehen davon, beträfe dieser Vorstoß nicht nur so genannte Steueroasen, sondern auch für eine Exportnation wie Deutschland so wichtige Handelspartner wie China, Indien oder Japan. Hier muss der Gesetzentwurf nachgebessert werden. Darüber hinaus sieht der Deutsche Steuerberaterverband ausgeweitete zwischenstaatliche Abkommen als zielführender gegenüber rein nationalen Alleingängen an.

DHZ: Auch im Inland wird es für Bankkunden ungemütlicher. Was bedeutet das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs?

Pinne: Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil die Schwelle für so genannte Kontrollmitteilungen gesenkt. Banken müssen Finanzämtern eher Kundendaten weiterleiten. Nach dem Urteil ist eine Mitteilung schon dann zulässig, wenn ausreichende Hinweise auf Fehler bei der Steuererklärung vorliegen und nicht erst bei dem Verdacht auf eine Straftat.