Das schwarz-rote Konjunkturpaket "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" soll Investitionen der Wirtschaft, der Kommunen und der Privathaushalte in Höhe von 50 Milliarden Euro anstoßen. Davon entfällt gut die Hälfte auf die steuerrechtlichen Regelungen, die der Bundestag verabschiedete.
Die steuerrechtlichen Teile des schwarz-roten Konjunkturpakets
Insgesamt sollen mit dem Maßnahmenbündel rund eine Million Jobs gesichert werden. Die Kosten des Gesamtpakets belaufen sich für den Steuerzahler in den Jahren 2009/2010 auf zwölf Milliarden Euro.
Das jetzt beschlossene Gesetz sieht für die Unternehmen kurzfristig steuerliche Erleichterungen vor. Ferner wird ab Anfang Januar 2009 für zwei Jahre eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von maximal 25 Prozent eingeführt. Zusätzlich zur degressiven Abschreibung wird befristet die Möglichkeit von "Investitionsabzugsbeträgen" und Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) erweitert.
Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen soll verdoppelt werden. Dazu wird der Steuerbonus auf 20 Prozent von maximal 6.000 Euro angehoben, also auf höchstens 1.200 Euro. Für alle Neuwagenkäufe ab dem 5. November 2008 soll bis Mitte nächsten Jahres eine Kfz-Steuerbefreiung eingeführt werden. Für Fahrzeuge, welche die Euro-5 oder Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. In jedem Fall soll die Steuerbefreiung Ende 2010 auslaufen.
ddp