Grundsatzurteil BGH stärkt Wettbewerb auf deutschem Strommarkt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Grundsatzurteil den Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt gestärkt.

Der Bundesgerichtshof untersagt Eon und RWE eine weitere Beteiligung an Stadtwerken. Foto: ddp

BGH stärkt Wettbewerb auf deutschem Strommarkt

Der Kartellsenat des BGH in Karlsruhe untersagte den beiden Energiekonzernen Eon und RWE weitere Beteiligungen an kommunalen Stromversorgungsunternehmen.

Die "marktbeherrschende Stellung" der beiden Konzerne auf dem Strommarkt würde verstärkt, wenn sich Eon – wie geplant – an den Stadtwerken Eschwege in Hessen beteiligte. Der BGH bestätigte nun eine entsprechende Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts in letzter Instanz. Ein BGH-Sprecher sagte, das Gericht habe mit seiner Entscheidung "die Verbraucher gestärkt".

Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass es der "Geschäftsstrategie" der beiden Marktführer entspricht, an zahlreichen Stadtwerken oder sonstigen Stromversorgern Minderheitsbeteiligungen zu erwerben, um auf diese Weise ihre Absatzgebiete zu sichern. Bereits jetzt hätten Eon und RWE Anteile an insgesamt 204 stromverteilenden Unternehmen. Zusätzliche Beteiligungen würden "den Wettbewerb weiter einschränken". Das Kartellamt hatte Eon im September 2003 untersagt, 33 Prozent der Geschäftsanteile an den Stadtwerken Eschwege zu erwerben.

Der BGH befasste sich nun erstmals seit der Liberalisierung des Stromhandels im Jahr 1998 mit einem Zusammenschlussvorhaben auf dem Strommarkt. Durch das neue Energiewirtschaftsrecht wollte der Gesetzgeber die gegeneinander abgeschotteten Versorgungsgebiete der großen Stromkonzerne aufbrechen und freien Wettbewerb ermöglichen. Jetzt stellte der BGH aber für den Erstabsatz von in Deutschland erzeugtem oder nach Deutschland importiertem Strom fest, "dass noch kein freier Wettbewerb herrscht". Vielmehr bestehe zumindest zwischen Eon und RWE "ein marktbeherrschendes Oligopol". Ausländische Stromanbieter könnten auf dem inländischen Markt nur einen geringen Wettbewerbsdruck entfalten. Und zwischen Eon und RWE bestehe "kein nennenswerter Wettbewerb".

Auch die übrigen Stromerzeuger wie Vattenfall oder EnBW seien "nicht in der Lage, einen hinreichenden Wettbewerbsdruck gegen die Marktführer aufzubauen".

(AZ: KVR 60/07 – Beschluss vom 11. November 2008)

ddp