Kein voreiliger Applaus

Föderalismuskommission II beschließt Schuldenobergrenzen

Von Roman Leuthner

Kein voreiliger Applaus

Die Gesamtverschuldung Deutschlands beträgt aktuell mehr als 1.500 Milliarden Euro. Mit den beiden Konjunkturpaketen steigt sie um weitere 61 Milliarden Euro – Geld für Steuererleichterungen, Investitionen, für Kinderbonus und Verschrottungsprämie. Zusätzlich 80 Milliarden Euro an Kapitalhilfen und Risikoübernahmen für Finanzunternehmen. Garantien und Bürgschaften in Höhe von 500 Milliarden Euro für Finanzdienstleister und Unternehmen erhöhen außerdem das Risiko für die öffentlichen Haushalte.

Deshalb haben sich die Akteure der Föderalismuskommission II, die die Finanzbeziehungen zwischen Bund und den Ländern regeln sollen, unter Federführung von Peter Struck (SPD) und Günther Oettinger (CDU) zu einem dramatischen Schritt entschlossen: Mit den Schulden soll Schluss sein. Fast.

Die Einigung, die die Große Koalition erreicht hat, sieht Folgendes vor: Bund und Länder sollen von 2019 an prinzipiell keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen. Der Bund darf ab 2011 lediglich noch eine Nettokreditaufnahme von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) tätigen, räumt sich bis 2016 aber eine Übergangsfrist ein. Ausnahmen von dieser Regelung dürfen nur bei Rezessionen oder Naturkatastrophen gemacht werden. Um den finanzschwachen Ländern Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein, Saarland und Sachsen-Anhalt das Zurückfahren ihrer jährlichen Neuverschuldung ab 2019 auf null zu ermöglichen, müssen sie ihre Haushalte bis dahin sanieren. Dazu erhalten sie Konsolidierungshilfen vom Bund und den reicheren Ländern: 800 Millionen Euro pro Jahr.

Auf den ersten Blick ist die Einigung ein Durchbruch, zumal ihre Beschlüsse ins Grundgesetz aufgenommen und damit verfassungsrechtlich einklagbar werden sollen. Umso verständlicher ist es, dass sich ihre Architekten gegenseitig auf die Schulter klopfen. Wenn sich der so aufgewirbelte Staub aus Jacketts und Kostümen jedoch gelegt hat, gilt es, die Unwägbarkeiten zu bedenken: Die angestrebte Grundgesetzänderung bedarf einer Zwei-Drittel-Mehrheit – sowohl im Bundesrat als auch im Parlament. Manche der „ärmeren“ Länder kalkulieren jedoch, dass sie die Konsolidierungsziele nicht schaffen werden. Ihre Zustimmung gilt deshalb als fraglich. Zudem läuft ausgerechnet 2019 der Solidarpakt II aus, in dem der Bund und die alten Länder den neuen Ländern knapp 160 Milliarden Euro garantieren, um „teilungsbedingte“ Lasten schultern zu können. Alles in allem also genügend Gründe, um auf voreiligen Applaus zu verzichten.