Der für 2009 geplante Gesundheitsfonds mit einem einheitlichen Krankenkassen-Beitragssatz rückt näher. Der Bundesrat hat die letzte gesetzliche Grundlage für den umstrittenen Fonds gebilligt.

Bundesrat billigt letzten Baustein
Damit können Kassen, auch die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKs), zum 1. Januar 2010 Insolvenz anmelden, wenn keine Kapitaldeckung vorhanden ist. Insolvenzfähig waren bislang nur Kassen unter Aufsicht des Bundes wie die DAK, Barmer oder die Techniker Krankenkasse.
Außerdem wird die von Bayern durchgesetzte Konvergenzklausel verankert, die vorsieht, dass kein Bundesland durch den Fonds und den neuen Finanzausgleich mit mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich belastet wird.
ddp