Die Kfz-Steuer ist grundsätzlich vom Halter eines Fahrzeugs zu bezahlen. Die Kraftfahrzeugsteuer wird für zulassungspflichtige Krafträder und Pkw nach dem Hubraum berechnet.
Die Kfz-Steuer
Für alle anderen Fahrzeuge, insbesondere für Lkw und Anhänger, ist das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht die Grundlage für die Steuer. Für Pkw und für Lkw ist zusätzlich das Emissionsverhalten maßgebend. Dieses wird durch die Verkehrsbehörden verbindlich festgestellt und in den Fahrzeugpapieren ausgewiesen, zum Beispiel als Euro-4-Norm.
Die Kraftfahrzeugsteuer fließt nach dem Grundgesetz vollständig und unmittelbar den Bundesländern zu. Die jeweils zuständigen Finanzämter unterliegen als Landesbehörden nicht der Dienstaufsicht des Bundesfinanzministeriums. Das Aufkommen der Kraftfahrzeugsteuer betrug im Jahr 2007 rund 8,9 Milliarden Euro.
ddp