Finanzmarktkrise Keine Rettung ohne Regeln

Das Bundeskabinett hat in Berlin in einer Sondersitzung am Morgen des 20. Oktobers die Verordnung zur Umsetzung des 500 Milliarden Euro schweren Gesetzes zur Stabilisierung der Finanzmärkte beschlossen.

Keine Rettung ohne Regeln

Dazu gehört unter anderem die Begrenzung von Managergehältern auf 500 000 Euro bei Banken, die die Stabilisierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Die Rechtsverordnung zum Gesetz begrenzt den Höchstbetrag für die Kapitalspritze bei einem einzelnen Kreditinstitut auf zehn Milliarden Euro. Beim Ankauf riskanter Wertpapiere durch den Staat gibt es eine Obergrenze von fünf Milliarden Euro. Die Garantien des Finanzmarktstabilisierungsfonds laufen spätestens Ende 2012 aus.

Für die Dauer der staatlichen Hilfe dürfen Banken laut Verordnung keine Dividenden oder vertraglich nicht geschuldete Gewinnausschüttungen an andere Gesellschaften als den Rettungsfonds leisten. Auch dürfen keine rechtlich nicht gebotenen Abfindungen, Bonifikationen und in das freie Ermessen des Unternehmens gestellte Vergütungen gezahlt werden.

Generell soll laut Rechtsverordnung die Geschäftspolitik der betroffenen Institute und deren Nachhaltigkeit geprüft werden. Der Fonds kann verlangen, dass besonders risikoreiche Geschäfte "reduziert oder aufgegeben" werden. Während der Inanspruchnahme von Hilfen dürfen die Banken nur Dividenden an den Fonds ausschütten.

Unterdessen wollte sich am Nachmittag des 20. Oktobers der Vorstand des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) zu einer turnusmäßigen Sitzung in Berlin treffen. Die Mitglieder würden über Details des Rettungspakets informiert, sagte eine DSGV-Sprecherin auf Anfrage.

Ackermann lehnt Hilfe ab
Die Landesbank BayernLB hatte bereits am Sonntag angekündigt, das Rettungspaket in Anspruch zu nehmen. Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann sagte hingegen deutlich, er werde kein Staatsgeld anzunehmen. Diese Äußerungen wurden im Bundeskabinett laut Vize-Regierungssprecher Thomas Steg als "außerordentlich bedenklich" eingestuft. Die Äußerung, dass derjenige, der öffentliche Mittel in Anspruch nimmt, ein schlechtes Gewissen haben muss, seien für die Bundesregierung "unverständlich und indiskutabel". Die Botschaft könne vielmehr nur lauten, derjenige der staatliche Hilfe in Anspruch nimmt, "tut nichts ehrenrühriges, sondern beweist Mut und handelt verantwortungsbewusst".

Das Eilgesetz war am 17. Oktober von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden und einen Tag später in Kraft getreten. Die darin enthaltenen Maßnahmen können bis zum 31. Dezember 2009 in Anspruch genommen werden.

Unterdessen hat die Bundesregierung einen renommierten Fachmann für die Leitung der Expertenkommission zur Reform der internationalen Finanzmärkte gefunden. Der ehemalige Chefvolkswirt der Europäischen Zentralbank (EZB), Otmar Issing, soll die Gruppe leiten, wie Vize-Regierungssprecher Thomas Steg am Montag in Berlin mitteilte.
Das Gremium soll zur Vorbereitung internationaler Konferenzen Vorschläge für weltweite Finanzmarktregeln ausarbeiten.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte zunächst den früheren Bundesbank-Präsident Hans Tietmeyer vorgeschlagen. Tietmeyer, der auch im Aufsichtsrat der angeschlagenen Hypo Real Estate sitzt, hatte Kritik an seiner Person auf eine Berufung verzichtet.

ddp