Vier Tage nach dem Kabinettsbeschluss zum 500 Milliarden schweren Banken-Rettungspaket der Bundesregierung hat das Gesetz zur Stabilisierung der Finanzmärkte alle parlamentarischen Hürden genommen.
Rettungspaket endgültig beschlossen
Auch die darauf folgende Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist noch für diesen Tag
vorgesehen, so dass das "Finanzmarktstabilisierungsgesetz" am 18. Oktober in Kraft treten kann. Im Bundestag votierten insgesamt 476 Abgeordnete von Union, SPD und FDP für das Gesetz, während 99 Linke- sowie Grünen-Parlamentarier mit Nein stimmten. Ein CDU-Abgeordneter enthielt sich der Stimme. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz einstimmig zu.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sagte in der Länderkammer, Ziel des Pakets sei nicht, ein Bankmanagement vor den Ruin zu bewahren, sondern die Erhaltung eines funktionsfähigen Kredit- und Finanzsektors in Deutschland. Dies sei von Bedeutung für Handwerksbetriebe wie für Großunternehmen sowie für die Kommunen und Krankenkassen und auch für die Sparer.
Banker sollen umdenken
Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) und sein SPD-Kollege Peter Struck äußerten im Bundestag scharfe Kritik an den Finanzmarktakteuren. Kauder forderte einen Beitrag der Banken bei der Bekämpfung der Krise. Die Finanzakteure dürften "nicht einfach davonkommen". Struck forderte eine "moralische Erneuerung" von Bankmanagern. Namentlich kritisierte er den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank, Josef Ackermann, und dessen Vorvorgänger Hilmar Kopper, denen er "Zockerei" vorhielt.
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) begrüßte demgegenüber die Ankündigung Ackermanns, in diesem Jahr auf seinen Bonus verzichten zu wollen. Zugleich warf er einigen Finanzmarktakteuren vor, sich wie "konkurrierende sizilianische Clans" verhalten zu haben.
FDP-Chef Guido Westerwelle begrüßte, dass ein Ausschuss im Bundestag gebildet werde, der die parlamentarische Kontrolle über die Umsetzung der Rettungsmaßnahmen sichere. Linksfraktionschef Gregor Gysi kritisierte dagegen, auf die vorgesehenen Verordnungen werde das Parlament keinen Einfluss haben. Auch wenn ein Ausschuss des
Bundestages davon erfahre, habe das Parlament dann nichts mehr zu entscheiden. Grünen-Fraktionschef Renate Künast nannte die Vorlage einen "500-Milliarden-Euro-Blankoscheck", der der "Verantwortung vor den Steuerzahlern nicht gerecht" werde. Schon in dem Rettungspaket müsse "der Umbau des Finanzmarktes beginnen".
Im Bundesrat hoben dagegen mehrere Ministerpräsidenten die Notwendigkeit des Gesetzespakets hervor. Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) appellierte an den Finanzsektor, die Instrumente des Gesetzes auch in Anspruch zu nehmen. Sein rheinland-pfälzischer Amtskollege Kurt Beck (SPD) mahnte eine gründliche Untersuchung der Ursachen der Finanzmarktkrise an.
Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) forderte eine "langfristige Strategie", um eine Wiederholung der Krise auszuschließen. Sachsens Regierungschef Stanislaw Tillich (CDU) drang darauf, nun zügig für die Kreditwirtschaft neue internationale Regeln aufzustellen. Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) sagte, mit ihrer Kompromissbereitschaft bei dem Gesetz hätten die Länder im Föderalismus Handlungsfähigkeit bewiesen.
Wie das Banken-Rettungspaket funktioniert
Das 500-Milliarden-Euro-Rettungspaket der Bundesregierung, dass die Finanzmarktkrise eindämmen soll, sieht im Detail die folgenden Regelungen vor.
- Das Gesamtvolumen des Rettungspakets umfasst 500 Milliarden Euro (400 Milliarden Euro Staatsgarantien, 80 Milliarden Euro staatliche Beteiligungen, 20 Milliarden Euro Kredite für Bürgschaftsausfall)
- Hilfen werden über ein "Finanzmarktstabilisierungsfonds" geleistet, der als Sondervermögen des Bundes angelegt ist und damit nicht direkt auf den Bundeshaushalt durchschlägt
- Staatsgarantien werden bis Ende 2009 gewährt und mit einer risikoabhängigen Gebühr von mindestens zwei Prozent belastet
- Bei staatlicher Beteiligung über Aktien oder stille Einlagen sind Auflagen für die Kreditinstitute geplant, die von der geschäftspolitischen Ausrichtung zur Sicherung der Kreditversorgung des Mittelstandes bis zu Höchstgrenzen für Managergehälter oder einen
Verzicht auf Boni-Zahlungen und Dividendenausschüttungen reichen
- Gerechnet wird mit Bürgschaftsausfällen bis zu 20 Milliarden Euro, für die zusätzliche Kredite eingeplant sind und für die auch die Bundesländer mit 35 Prozent der Summe - bei einer Deckelung von 7,7 Milliarden Euro - einstehen müssen
- Zugang zu den Hilfen haben a) deutsche Finanzinstitute, b) deutsche Tochterunternehmen ausländischer Institute und c) in Ausnahmefällen auch systemrelevante, notleidende Unternehmen, wenn dies mit einer klaren Restrukturierungsperspektive verbunden ist
- Die Laufzeit des "Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes" ist bis zum 31.12.2009 befristet
- Im Bundestag wird ein Ausschuss eingerichtet, der über wesentliche Maßnahmen rund um den Rettungsfonds informiert werden soll und ähnlich wie das Parlamentarische Kontrollgremium geheim tagt.
ddp