Unternehmensgründungen in Deutschland sollen nach dem Willen des Gesetzgebers erleichtert und beschleunigt werden. Der Bundesrat billigte dazu einen Gesetzesbeschluss des Bundestages zur Neuregelung der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Damit wird das mehr als 100 Jahre alte GmbH-Gesetz grundlegend reformiert.
Gesetzgeber entrümpelt GmbH-Recht
Anders als von der Bundesregierung ursprünglich vorgesehen wird das Stammkapital, das bei der Gründung einer GmbH aufgebracht werden muss, nicht von 25 000 auf 10 000 Euro gesenkt. Vielmehr wird als Alternative zur GmbH eine haftungsbeschränkte "Unternehmergesellschaft" (UG) eingeführt, die bereits mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden kann.
Um innerhalb einiger Jahre eine höhere Eigenkapitalausstattung zu erreichen, muss die UG in ihrer Bilanz ein Viertel ihres Jahresüberschusses als Rücklage einstellen. Erreicht die UG die Stammkapitalgrenze von 25.000 Euro, kann sie in eine GmbH umfirmieren, muss es aber nicht. Zudem sollen einfache Standardgründungen von UG und GmbH durch die Einführung eines "Musterprotokolls" beschleunigt und verbilligt werden.
ddp