Europäische Union Höhere Belastungen durch erweiterte Antidiskriminierungsrichtlinie

Die Europäische Kommission hat die Antidiskriminierungsrichtlinie erweitert. Sie preist das als großen Erfolg, während für Handwerker eine neue, große Bürokratie- und Kostenwelle droht.

Höhere Belastungen durch erweiterte Antidiskriminierungsrichtlinie

Die erweiterte Richtlinie soll für den Schutz vor Diskriminierung wegen des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Ausrichtung, der Religion oder der Weltanschauung außerhalb des Arbeitsmarktes sorgen. Sie "gewährleistet Gleichbehandlung in den Bereichen Sozialschutz, Bildung sowie Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen", erklärt die EU-Kommission. Damit werden in der gesamten Europäischen Union einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen. "Die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen sind angemessen und vernünftig; sie gewährleisten Rechtssicherheit für die Unternehmen wie auch für die Nutzer von Gütern und Dienstleistungen. Die besonderen Bedürfnisse der verscheidenen Wirtschaftszweige und die nationalen Traditionen werden berücksichtigt", kommentiert Vladimir Spidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit die Erweiterung der Richtlinie.

Hohe Belastung für Mittelstand und Handwerk

Das Handwerk widerspricht Spidlas Meinung: "Die weitere Ausdehnung der Antidiskriminierungsvorschriften belastet Handwerk und Mittelstand", findet Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Schon der aktuell geltende Rechtsrahmen für den Schutz vor Diskriminierung in den Bereichen Beschäftigung und ethnische Herkunft führe zu mehr Bürokratie und Kosten für die Handwerksbetriebe. "Es ist von der Europäischen Kommission in hohem Maße unverantwortlich, diesen falschen Weg unbeirrt weiter zu gehen und die Ausgabenspirale für die Betreibe weiter nach oben zu schrauben", erklärt Schleyer. Nach Berechnungen des ZDH mussten die Handwerksbetriebe seit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Oktober 2006 rund 1,73 Milliarden Euro für die vorschriftsmäßige Schulung ihrer Mitarbeiter und eine AGG-konforme Personalpolitik im Betrieb aufwenden.

In der Ausweitung der Richtlinie auf die Bereiche Alter, Behinderung und sexuelle Ausrichtung entsteht laut Schleyer ein "neues Geflecht an Vorschriften, das auf den betrieblichen Alltag durchschlagen wird". Möglichweise könnte dies bis auf die Auftragslage durchschlagen. "Banken und Versicherungen werden ihre Konditionen verschärfen, um die gestiegenen Risiken wieder aufzufangen", befürchtet der ZDH-Generalsekretär. "Die Rechnung werden am Ende die Verbraucher und eben auch das Handwerk und der Mittelstand zu begleichen haben."

Glos "entschieden" gegen Ausweitung der Richtlinie

Auch Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) richtet sich "entschieden" gegen die Richtlinie. "Der vorliegende Entwurg geht weit über den bislang schon bestehenden Dismkriminierungsschutz hinaus." Glos befürchtet, dass die "mittelständischen Unternehmen durch die geplanten Regelungen aus Brüssel in unvertretbarem Umfang eingeengt und belastet werden". Neue Maßnahmenpakete seien "völlig überflüssig", so Glos.

pc