Die Kriterien für den von der Bundesregierung geplanten Ausbildungsbonus werden verschärft. Das beschloss der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales mit den Stimmen der Koalition, wie die Bundestagspressestelle mitteilte. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag abschließend vom Parlament beraten werden.
Koalition ändert Kriterien für Ausbildungsbonus
Mit ihren im Ausschuss beschlossenen Änderungen reagierten Union und SPD den Angaben zufolge auf Kritik von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Bundesrat, die die Zielgruppe für den Unternehmenszuschuss als zu weit gefasst ansehen. So solle der Ausbildungsbonus nunmehr für Realschüler mit schlechten Noten in Mathematik und Deutsch im Abschlusszeugnis als Ermessens- und nicht mehr als Pflichtleistung gewährt werden. Neu sei auch, dass Lehrlinge, deren Ausbildung wegen einer Insolvenz ihres Betriebes vorzeitig beendet wird, ebenfalls von dem Bonus profitieren sollen.
Der Ausbildungsbonus in Höhe von 4.000 bis 6.000 Euro für jede zusätzliche Lehrstelle soll nach dem Willen der Koalition dann gezahlt werden, wenn die eingestellten Jugendlichen die Schule mindestens bereits im Vorjahr verlassen haben, keinen oder einen niedrigen Schulabschluss haben und sich schon früher um einen Ausbildungsplatz bemüht haben. Bei behinderten Jugendlichen erhöht sich die Förderung um 30 Prozent. Die finanzielle Unterstützung ist bis Ende 2010 befristet. Der Nachweis, dass der Ausbildungsplatz zusätzlich geschaffen wurde, soll vom Arbeitgeber erbracht werden müssen.
ddp