Ein Kompromiss mit Schattenseiten
Von Roman Leuthner
Der Spatz in der Hand
Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Volkswirtschaft. Dieser Satz klingt uns in vielen Varianten in den Ohren. Kaum eine politische Sonntagsrede, in der die Bekundung fehlt, sich für die Belange kleiner und mittelständischer Unternehmen einsetzen zu wollen, denn: „Der Mittelstand ist ja …“ Wunderbar möchte man meinen, würde nicht der Teufel im Detail stecken, was in Sonntagsreden unberücksichtigt bleibt. Beispiel Erbschaftsteuer. Normalerweise müsste man davon ausgehen, dass Handwerks- und andere mittelständische Betriebe generell von der Erbschaftsteuer freigestellt würden. Es wäre doch nur logisch, die betriebliche Generationenfolge komplett steuerfrei zu stellen, um Unternehmerkindern oder Quereinsteigern den Berufsstart so unbelastet wie nur irgend möglich zu gestalten. Darüber hinaus ist es ja so – dies gilt gleichermaßen für die Vererbung von privaten Vermögen –, dass die Erbmasse bereits im Zuge ihrer Erwirtschaftung versteuert wurde, nicht selten sogar doppelt und dreifach.
Diese Forderung aber wäre in Zeiten der Krise, in denen alle Länderfinanzminister mit spitzem Stift zu erwartende Steuerausfälle kalkulieren, mehr als fantastisch. Das wissen auch die politischen Vertreter des deutschen Handwerks, die lange darum gerungen haben, dass eine künftige Erbschaftsteuerregelung zumindest nicht im Giftschrank der Steuergesetzgebung versteckt werden muss – voller konjunktur- und beschäftigungsschädlicher Nebenwirkungen.
So wurde zumindest erreicht, wie der ZDH-Vize und Präsident des Bayerischen Handwerkstages, Heinrich Traublinger, feststellt, dass „ein Großteil der in die nächste Generation übergehenden Handwerksbetriebe künftig steuerfrei bleibt“. Die sogenannte „Fallbeilklausel“ konnte verhindert werden, nach der bei einem Verstoß gegen die Haltefrist jegliche Steuererleichterung entfallen wäre. Zudem müssen Unternehmen bei einem 85-prozentigen Bewertungsabschlag lediglich noch sieben und nicht mehr 15 Jahre weitergeführt werden, um steuerschädliche Folgen zu vermeiden. Und auch der Erhalt der jährlichen Lohnsumme wird ebenfalls auf sieben Jahre reduziert, wobei diese Regelung für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten vollends entfällt.
Insgesamt liegt die Bewertung des Verhandlungsergebnisses aus der Sicht des Handwerks mit den Worten „Kompromiss mit Schattenseiten“ gewiss nicht daneben. Dass der Gesetzgeber Betriebe in einer freien Marktwirtschaft überhaupt auf die Einhaltung zuvor definierter Lohnsummen festnagelt, hat einen reichlich plan- und kommandowirtschaftlichen Beigeschmack. Gleichwohl ist der Spatz in der Hand bekanntlich immer noch besser als die Taube auf dem Dach.