Die Bundesregierung will mit einem umfangreichen Klimaschutzpaket bis 2020 insgesamt 40 Prozent der Kohlendioxid-Emissionen einsparen. Über drei der dazu im Dezember 2007 vom Kabinett beschlossenen Neuregelungen beriet der Bundestag in erster Lesung.
Zielpunkt Klimaschutz: EEG-Novelle, Wärmegesetz, Biokraftstoffe
- EEG-Novelle: Die Novellierung des geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) dient dem Ziel, den Anteil der regenerativen Energien im Strombereich von derzeit über 13 Prozent bis 2020 auf 25 bis 30 Prozent zu erhöhen. Dabei soll die Grundstruktur des EEG beibehalten werden. Vorgesehen sind unter anderem neue Vergütungssätze für die verschiedenen Energiequellen, um den Ausbau der Technologien zu fördern. So wird der Bonus für die Kraft-Wärme-Kopplung beim Strom aus Biomasse von zwei auf drei Cent erhöht und im Gegenzug die Grundvergütung abgesenkt.
Ferner sollen die Rahmenbedingungen für das sogenannte Repowering - das Ersetzen alter durch neuere, moderne Windkraftanlagen – verbessert werden. Der Einstieg in die Windenergienutzung durch Offshore-Anlagen auf See soll durch eine erhöhte Anfangsvergütung unterstützt werden. Zugleich ist eine Absenkung der Endvergütung vorgesehen. Geplant ist zudem eine bessere Netzintegration von Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien.
- Wärme-Gesetz: Der Anteil regenerativer Energien an der Wärmebereitstellung soll bis 2020 auf 14 Prozent steigen. Dazu sollen Eigentümer neuer Gebäude verpflichtet werden, den Wärmebedarf der Immobilien anteilig aus Erneuerbarer Energie zu decken. Die Pflicht soll sich auf Gebäude beschränken, die nach dem 31. Dezember 2008 fertiggestellt werden.
Um diese Nutzungspflicht zu erfüllen, können unterschiedliche Energiequellen wie Bioenergie, Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme zum Einsatz kommen. Ersatzweise können Maßnahmen ergriffen werden, die ähnlich klimaschonend wirken. Dazu zählen Kraft-Wärme-Kopplung, also die Erzeugung von Strom bei gleichzeitiger Wärmenutzung, Dämmmaßnahmen und die Nutzung von Wärme, die aus Nah- oder Fernwärmenetzen kommt. Die neue Nutzungspflicht wird durch eine finanziell aufgestockte Förderung flankiert.
- Biokraftstoffe: Der Anteil der Biokraftstoffe soll ausgebaut und ab 2015 stärker auf die Minderung von Treibhausgasemissionen ausgerichtet werden. Änderungen im Bundesimmissionsschutzgesetz sollen sicherstellen, dass ab 2015 bei der Biokraftstoffquote auch die Treibhausgasemissionen berücksichtigt werden, die bei der Herstellung und Verwendung von Biokraftstoffen entstehen.
ddp