Ältere Arbeitslose erhalten künftig wieder länger Arbeitslosengeld I (ALG I). Ein 50-Jähriger hat rückwirkend zum 1. Januar 2008 Anspruch auf 15 Monate ALG I, wenn er innerhalb der letzten fünf Jahre 30 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Ein 55-Jähriger erhält 18 Monate ALG I, wenn er zuvor 36 Monate versichert war. Ein 58-Jähriger muss 48 Monate Versicherungszeit vorweisen, um 24 Monate ALG I zu erhalten. Bislang bekommen Arbeitslose nur 12 Monate ALG I und über 55-Jährige bis zu 18 Monate.
Längeres Arbeitslosengeld und Maßnahmen gegen Zwangsverrentung
Eine weitere Regelung dient dazu, die seit Jahreswechsel drohende Zwangsverrentung von älteren Arbeitslosen zu verhindern. Hintergrund ist, dass die bis dahin geltenden "58er-Regelungen" ausgelaufen sind. Demnach konnten Erwerbsfähige ab 58 Jahren auch dann Arbeitslosengeld II beziehen, wenn sie nicht arbeitsbereit waren. Dafür verpflichteten sie sich aber, zum frühesten Zeitpunkt, ab dem eine Rente ohne Abschläge möglich wäre, in den Ruhestand zu gehen.
Mit dem Wegfall der 58er-Regelung hätte den Langzeitarbeitslosen gedroht, mit hohen Abschlägen in Rente geschickt zu werden. Der Neuregelung zufolge müssen Langzeitarbeitslose erst ab 63 eine Altersrente mit Abschlägen in Kauf nehmen. Ausnahmen gelten für besondere Härtefälle.
ddp