Das Bundesbildungsministerium vergibt seit Januar 2008 auch Weiterbildungsstipendien an junge Menschen mit klassischer Berufsausbildung.
Ministerium fördert Weiterbildung nach der Lehre
Möglich ist die Förderung von Sprach- oder Meisterkursen, aber auch ein Zuschuss zum berufsbegleitenden Studium. Das Programm richtet sich an besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung unter 25 Jahren. Der Zuschuss ist auf 5.100 Euro begrenzt. Grundsätzlich müssen Bewerber mindestens 15 Stunden pro Woche berufstätig sein.
Soll das Stipendium ein Studium finanzieren, muss das Studienfach auf der Berufsausbildung aufbauen. Außerdem darf das Stipendium nur für Studiengebühren, Lehrbücher und andere direkt mit der Ausbildung verbundene Ausgaben ausgegeben werden, nicht jedoch zur Finanzierung des Lebensunterhalts.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Stipendienprogramm ist mindestens die Note 2,0 in der Berufsabschlussprüfung. Überdurchschnittliche Leistungen lassen sich auch durch die erfolgreiche Teilnahme an überregionalen Vergleichswettbewerben oder eine Bescheinigung des Ausbilders belegen.
Allerdings reichen gute Noten allein in der Regel nicht aus. Da es regelmäßig mehr Bewerber als Stipendien gibt, entscheidet ein persönliches Auswahlverfahren über die Vergabe der Fördermittel.
Nähere Informationen zur Begabtenförderung für Berufstätige gibt es unter begabtenfoerderung.de .
ddp