Verstaatlichung der Stromnetze?

Neue Chancen für das Handwerk?

Verstaatlichung der Stromnetze?

Pro: Ulrich Kelber, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion

Mit dem angekündigten Verkauf der Übertragungsnetze von E.ON und Vattenfall eröffnet sich die Chance für mehr Wettbewerb und damit verbunden fairere Energiepreise sowie mehr wirtschaftliche Betätigungsmöglichkeiten für den Mittelstand. Betrieb, Modernisierung und Ausbau der Energienetze sind außerdem entscheidend für Energieversorgungssicherheit und Klimaschutz.

Als eine Option, die Durchsetzung dieser ordnungspolitisch und gesellschaftlich gewünschten Ziele zu sichern, sollte auch die Übernahme der Übertragungsnetze durch ein staatliches Unternehmen unideologisch diskutiert werden. Die Refinanzierung der Investition wäre durch die Einnahmen aus den Netzentgelten gewährleistet und der öffentliche Netzbetreiber hätte ein Interesse daran, dass neue Kraftwerke von Wettbewerbern der heutigen Monopolisten ans Netz gehen, um die überhöhten Strompreise zu senken. Das Netz würde endlich auf die Aufnahme eines immer größeren Anteils erneuerbarer Energien vorbereitet. Bei einem privaten Investor wären diese Ziele nur mit einer extrem strikten Regulierung zu erreichen. Ein öffentliches Übertragungsnetz würde neue Chancen für den Mittelstand und gerade das Handwerk schaffen. Betrieb, Pflege und Ausbau des Übertragungsnetzes könnten in kleinen Losen regional ausgeschrieben werden, um auch mittelständischen Unternehmen eine Chance zu geben. Diese wichtige Debatte sollte nicht mit der Killerphrase "keine Verstaatlichung" vorab beendet werden.

Contra: Gudrun Kopp, MdB, Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion für Energiepolitik und Welthandelsfragen

Nirgendwo auf der Welt wurden mit der Staatswirtschaft à la DDR gute Erfahrungen gemacht. Überall dort, wo entsprechende Experimente unternommen wurden, endete das mit Verschwendung, Ineffizienz, Bürokratie und letztlich dem wirtschaftlichen Niedergang. Wir tun deshalb gut daran, an unserer bewährten Wirtschaftsordnung festzuhalten, in welcher der Staat den ordnungspolitischen Rahmen für das Handeln privater Unternehmen setzt. Unabhängig davon, dass der Bund und die Länder in Deutschland, die jedes Jahr neue Schulden anhäufen, gar nicht dazu in der Lage wären, die Milliardenbeträge zum Erwerb, Betrieb und Ausbau der Übertragungsnetze aufzubringen, würde dies darüber hinaus auch ein langwieriges Enteignungsverfahren voraussetzen, für das das Grundgesetz zu Recht hohe Hürden vorsieht. Wettbewerbspolitisch wäre eine solche Sozialisierung ebenfalls von Nachteil, wie auch der Präsident der Bundesnetzagentur deutlich zum Ausdruck gebracht hat. Andere Länder haben zwar eigentumsrechtliche Entflechtungen von Netz und Erzeugung durchgeführt, sie sind aber nicht auf die abstruse Idee einer Verstaatlichung gekommen. Effizienter Betrieb und vorausschauende Investitionen sind durch private Anbieter besser zu gewährleisten als durch einen "VEB Netz", in dem dann sehr schnell wieder „Versorgungspöstchen“ nach Proporz für verdiente Parteifreunde geschaffen würden. Die Zeche zahlten am Ende wieder die Stromkunden über die erhöhten Netzentgelte.