Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA Streit um Torte für schwules Paar: US-Bäcker gewinnt

In den USA weigerte sich ein Bäcker für ein schwules Paar eine Hochzeitstorte zu backen. Das Paar klagte dagegen. Jetzt verkündete der Oberste Gerichtshof der USA das Urteil.

Eine Hochzeitstorte war Anlass für das Gerichtsverfahren zwischen dem Bäcker Jack Phillips und dem homosexuellen Paar David Mullins und Charlie Craig. - © Ivonne Wierink - stock.adobe.com

Vor sechs Jahren wollten David Mullins und Charlie Craig eine Hochzeitstorte bestellen – und scheiterten bei der Bäckerei ihrer Wahl. Der Bäcker Jack Phillips gab religiöse Gründe für sein Verhalten an: Er weigere sich nicht schwule und lesbische Kunden zu bedienen. Hochzeitstorten ließen sich jedoch, laut seinem Anwalt, mit seinem Glauben nicht vereinbaren.

Gericht gibt dem Bäcker recht

Das homosexuelle Paar verklagte daraufhin den Bäcker, der ihnen ihren Wunsch verweigerte. In einem ersten Verfahren gewann Phillips. Die Bürgerrechtskommission von Colorado, bei der Craig und Mullins Beschwerde einlegten, gab den beiden Männern im zweiten Verfahren recht. 2015 ging Jack Phillips vor dem Supreme Court abermals in Berufung.

Der oberste Gerichtshof der USA entschied nun für Phillips: Die Kommission habe Phillips Rechte verletzt, da sie sich gegenüber seinem Glauben feindselig verhalten habe, heißt es in der Urteilsbegründung. Sieben von neun Richtern stimmten dafür, zwei Richterinnen dagegen.

Einzelfall statt Grundsatzentscheidung

Richter Anthony Kennedy begründete, dass das Urteil eine Einzelfallentscheidung sei. Gerichte müssten ähnliche Fälle tiefergehend bewerten. Dabei dürften homosexuelle Menschen nicht diskriminiert und religiöse Überzeugungen nicht missachtet werden.

Gegenüber New York Times freute sich der Bäcker, dass er nicht dafür bestraft würde, sein Geschäft im Einklang mit seinen religiösen Überzeugungen zu führen. Das Ehepaar verkündete, weiter gegen Diskriminierung und unfaire Behandlung kämpfen zu wollen. Niemand solle von einem Geschäft deswegen abgewiesen werden, weil man man selbst sei. jk