Innungsmitglieder des Baunebengewerbes sind künftig besser geschützt vor unberechtigten Zugriffen der Bau-Sozialkasse. Möglich macht das eine wegweisende Vereinbarung. Welche Gewerke betroffen sind und was die Einigung für sie bedeutet.
Großer Erfolg nach schwierigen Verhandlungen: Die Tarifpartner der Bau- und Ausbauverbände haben sich auf eine bessere Koordination ihrer tarifpolitischen Arbeit verständigt. Die Vereinbarung soll dazu beitragen, den jahrelangen Streit um die Soka-Bau beizulegen.
Welche Gewerke betrifft die Einigung mit der Soka-Bau?
Die Vereinbarung umfasst die Gewerke des Dachdecker-Handwerks, der elektro- und informationstechnischen Handwerke, des Gerüstbauer-Handwerks, des Maler- und Lackierhandwerks, des Metall-Handwerks, des Tischler- und Schreiner-Handwerks, des Raumausstatter-Handwerks, des Sanitär-Heizung-Klima-Handwerks sowie das Baugewerbe und die Bauindu strie. Auf Gewerkschaftsseite sind die IG BAU und die IG Metall beteiligt.
Der < strong> Bundesverband Metall (BVM) und der < strong> Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) lobten die Vereinbarung. "Metallbaubetriebe in den Innungen sind künftig besser vor unberechtigten Forderungen der Soka-Bau geschützt", teilte der BVM mit. Der Konflikt mit der Soka-Bau sei gelöst, urteilte der ZVEH.
Welche Kriterien müssen Betriebe nun erfüllen?
Fortan dürfen elektrohandwerkliche Betriebe nicht von der Soka-Bau zur Kasse gebeten werden, wenn sie zwei Kriterien erfüllen. Zum einen die < strong> "Mitgliedschaft": Betriebe können demnach nicht belangt werden, wenn sie mittelbar oder unmittelbar tarifgebundenes Mitglied des ZVEH sind. Zum anderen die < strong> "Fachlichkeit": Die Betriebe müssen von einem Mantel- oder Rahmentarifvertrag des ZVEH oder eines seiner Mitgliedsverbände erfasst werden und überwiegend elektrohandwerkliche Tätigkeiten ausüben, die nicht zugleich auch als bauliche Tätigkeiten eingestuft werden können.
Dass die Fachlichkeit erfüllt ist, wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Betriebe vor dem 30. Juni 2014 Mitglied einer dem ZVEH mittelbar oder unmittelbar angehörigen Innung geworden sind. Juristen sprechen von < strong> "Bestandsfrieden". Sollten sie erst später der Innung beigetreten sein, gilt zwar auch noch die Fachlichkeitsvermutung – die dann allerdings widerlegbar ist. Sofern die Soka-Bau die Fachlichkeit bei diesen späteren Mitgliedschaften anzweifelt, trägt sie jedoch die Beweislast, dass der Betrieb mehr als 50 Prozent seiner Gesamtarbeitszeit auf bauliche Leistungen verwendet. ZVEH-Vizepräsident Gerd Böhme würdigte die Einigung mit den Bautarifvertragsparteien: "Damit dürften die Abgrenzungsschwierigkeiten, die uns über viele Jahre beschäftigt haben, weitestgehend ausgeräumt sein." Allen elektrohandwerklichen Betrieben, die noch nicht Mitglied einer Innung seien, sei ein baldiger Eintritt zu empfehlen, um von der neuen Vereinbarung zu profitieren.
Warum ist der Konflikt mit der Soka-Bau entstanden?
Für Betriebe aus dem Bauhauptgewerbe gehören monatliche Zahlungen an die Soka-Bau zum Standard. Streit entzündete sich aber immer wieder an der Frage, wer in den Geltungsbereich des Tarifvertrags fällt, also verpflichtend Beiträge an die Sozialkasse leisten muss. Einzahlen müssen auf jeden Fall Betriebe, die ausschließlich Bautätigkeiten erbringen. Verzwickt wird es bei Unternehmen, deren Nebentätigkeiten im Baubereich liegen: etwa Elektriker, die für das Verlegen von Kabeln hin und wieder Gräben ziehen oder Wände aufstemmen müssen. Hier gab es immer wieder Konflikte innerhalb des Handwerks.
Ziel der nun geschlossenen Verbändevereinbarung ist es, für tarifgebundene Bau- und Ausbaubetriebe Unklarheiten zu beseitigen, welche tariflichen Branchen-Regelungen etwa für Mindestlöhne oder Sozialkassenbeiträge gelten. Tarifliche Zuständigkeiten zwischen dem Bauhauptgewerbe und anderen Gewerken sollen besser voneinander abgegrenzt werden. Bisher wurden derartige Streitigkeiten oftmals in langwierigen und kostenaufwendigen Gerichtsverfahren geklärt oder führten zu Einsprüchen und Verzögerungen bei Allgemeinverbindlichkeitserklärungen.
Was ändert sich nun?
Die Verbändevereinbarung enthält eine ganze Reihe von Elementen, um künftig Auseinandersetzungen zu vermeiden und offene Fragen einvernehmlich zu lösen. Das Handwerk vertraut damit auf Schlichtungsverfahren, die sich in anderen Wirtschaftsbereichen, etwa bei Berufsgenossenschaften, bewährt haben. Die Verbände wollen sich künftig vorab informieren, wenn sie Tarifverträge ändern. Auch ein wichtiges Gesetz, die große Einschränkungsklausel, soll modernisiert werden. Sie definiert, wer im Bauhauptgewerbe tätig ist - und damit beitragspflichtig bei der Soka-Bau.
Mit dieser tarifpolitischen Koordination betreten die Tarifpartner Neuland und wollen so einen Beitrag zur Stärkung der Tarifautonomie leisten. Sie soll dazu beitragen, die Zusammenarbeit der Verbände der Ausbau- und Baugewerke zu festigen. Die Einigung war unter < strong> Moderation des Unternehmerverbandes Deutsches Handwerk (UDH) zustande gekommen.
Was sagen die Gewerke zur Einigung?
Mehrere Verbände lobten den Beschluss. Die in den Innungen des Metallhandwerks organisierten Unternehmen werteten das Verhandlungsergebnis als "positives Signal". Gerade Unternehmen, die sich spezialisieren - zum Beispiel auf Montage - würden von der Mitgliedschaft bei der Soka-Bau befreit: wenn sie die Mitgliedschaft in der Innung, die Eintragung im Metallbauerhandwerk sowie überwiegende Tätigkeit im Metallbauerhandwerk nachweisen und ein entsprechender Tarifvertrag vorliegt. Auch für die Metallbetriebe gilt der Stichtag 30. Juni 2014, um unwiderruflich von der Beitragspflicht zur Soka-Bau befreit zu werden. BVM-Vizepräsident Martin Hunold sagte zu dem Ergebnis: "Die jetzt erreichte Einigung zwischen den Ausbau- und den Bauverbänden ist ein gutes Ergebnis für das organisierte Metallhandwerk. Unsere Mitglieder in den Innungen sind weiterhin vor dem Zugriff der Soka-Bau geschützt." Gleichzeitig biete das Konsultationsverfahren die Grundlage für weniger Gerichtsverfahren.
Die < strong> Dachdecker zeigten sich ebenfalls zufrieden. Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), urteilte: "Wir sind sehr froh, dass nun alle Verbände sich auf diese tarifpolitische Koordinierung einigen konnten. Damit stärken wir die Tarifautonomie und sorgen bei den Betrieben für mehr Rechtssicherheit." Unnötige Gerichtsprozesse würden vermieden, trotzdem komme jeder zu seinem Recht. "Und die Einigung trägt dazu bei, den Zusammenhalt der Verbände der Ausbau- und Baugewerke weiter zu festigen", sagte Marx.
Der Streit um die Soka-Bau hatte sich Anfang des Jahres zugespitzt. Nach zwei für die Soka-Bau existenzbedrohenden < strong> Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts 2016 und 2017 hatte der Gesetzgeber die Soka-Bau und ihre Schwesterkassen gerettet: durch die so genannten Sozialkassensicherungsgesetze. Diese um strittenen Gesetze schützten die Sozialkassen vor Rückforderungsansprüchen von Betrieben und einer möglichen Zahlungsunfähigkeit. Politiker hatten darauf gedrängt, derartige Probleme künftig innerhalb der Handwerksfamilie zu regeln statt den Streit vor Gerichten auszutragen oder den Gesetzgeber hineinzuziehen. str
