Sechs Branchenverbände aus dem Ausbaugewerbe haben mit den Tarifparteien aus dem Baugewerbe eine Vereinbarung zur Soka-Bau geschlossen. Innungsfachbetriebe sollen zukünftig vor unberechtigtem Zugriff der Soka-Bau geschützt werden.
Frank Muck

Einen besseren Schutz vor unberechtigtem Zugriff der Soka-Bau – diesem Ziel sind jetzt viele Betriebe aus den Ausbaugewerben ein Stück näher gekommen. Der Zentravlerband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), der Bundesverband Metall (BVM), der Verband Tischler Schreiner Deutschland (TSD), der Zentralverband Raum und Ausstattung (ZVR), der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) und der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz sowie die IG Metall auf der einen Seite haben mit dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe, der Bauindustrie sowie der Gewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt auf der anderen Seite einen Kompromiss ausgehandelt, der tarifliche Zuständigkeiten zwischen dem Bauhauptgewerbe und anderen Gewerken besser abgrenzen soll.
Darin heißt es: "Die Bautarifvertragsparteien verpflichten sich, ausschließlich auf der Basis der Kriterien Mitgliedschaft und Fachlichkeit eine Einschränkung des fachlichen Geltungsbereichs der Bautarifverträge zugunsten der anderen oben genannten Tarifvertragsparteien bei der nächsten Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) vorzunehmen." Mitgliedschaft bedeutet in diesem Fall, dass der Betrieb Mitglied einer Innung sein muss.
Prozesse sollen vermieden werden
Hintergrund ist, dass die Sozialkassen des Baugewerbes (Soka-Bau) von vielen Ausbau-Betrieben, auch rückwirkend Beiträge verlangt haben, wenn sie nach Ansicht der Soka-Bau Tätigkeiten ausführen, die unter den Tarifvertrag des Baugewerbes fallen.
Laut der Vereinbarung muss die Soka-Bau nun beweisen, dass in einem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten im Sinne des §1 Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe verrichtet werden. Die Parteien haben sich verpflichtet, offen damit umzugehen, damit mögliche Abgrenzungen früh genug geklärt und letztlich Prozesse vermieden werden können.
Der ZVEH geht davon aus, dass mit der Vereinbarung die Abgrenzungsschwierigkeiten der Ausbaugewerbe zum Baugewerbe weitestgehend ausgeräumt werden können. Den Innungsfachbetrieben würden damit zukünftig "gefährliche Zugriffe" der Soka-Bau erspart. Ingolf Jakobi und Lothar Hellmann, Hauptgeschäftsführer und Präsident des ZVEH, sind davon überzeugt, dass die Vereinbarung eine hohe Bindungskraft entfaltet, weil viele Verbände und damit eine hohe Zahl an Betrieben Teil dieses Beschlusses sind.
Kein Einfluss auf Beschluss durch SokaSIG
Auch die Einführung des Sozialkassenverfahrensicherungsgesetzes (SokaSIG) ändere nichts an der Vereinbarung, so der ZVEH. Das SokaSIG war am 26. Januar vom Bundestag verabschiedet worden. Das vom Bundesarbeitsministerium vorgeschlagene Regelwerk soll die Soka-Bau vor vermeintlichen Rückforderungsansprüchen von Betrieben und damit einer möglichen Zahlungsunfähigkeit schützen. In der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales wird die Vereinbarung der Verbände befürwortet.
Der Gesetzgeber reagiert mit dem SokaSIG auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2016, das einen Teil der Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) für ungültig erklärt hatte. Viele Betriebe hätten eventuell die auf Grundlage dieser AVE bezahlten Beiträge zurückfordern können. Dieses Geld habe die Soka-Bau jedoch schon zum großen Teil als Versorgungsverpflichtungen (Ausbildung, Urlaubskasse, Renten) ausbezahlt. Das Gesetz erklärt nun alle Sozialkassen-Tarifverträge rückwirkend ab 2006 als verbindlich und schützt die Soka-Bau vor möglichen Rückforderungen.