Scheinselbständigkeit ist weit verbreitet – auch im Handwerk. Die Unternehmen kennen das Risiko und gehen es ganz bewusst ein. Doch was Betrieben, die Scheinselbständige beschäftigen und den Scheinselbständigen selbst drohen kann.
Mareike Knewitz
DHZ: Frau Hullot, Ihr Bereich bei Ernst & Young hat eine Studie zum Thema Scheinselbständigkeit durchgeführt und Unternehmen einerseits sowie extern Beauftragte andererseits hierzu befragt. Die Ergebnisse liegen jetzt vor. Was sind die wichtigsten Erkenntnisse?
Hullot: Es existiert bei den Unternehmen eine große Risikobereitschaft Scheinselbständige zu beschäftigen. Das Bewusstsein ist zwar vorhanden, aber es wird dennoch in den Unternehmen und Betrieben kaum etwas dagegen getan. Mehr als 28 Prozent der extern Beauftragten fallen in die Hochrisikogruppe der Scheinselbständigen. Jedoch schätzen 82 Prozent der Unternehmen das mögliche Risiko sanktioniert zu werden als kaum vorhanden oder gering ein.
DHZ: Wie schätzen die befragten Unternehmen die künftige Entwicklung bei der Beauftragung von Externen ein?
Hullot: Etwa ein Drittel erwartet einen Bedeutungszuwachs in der Beauftragung von Externen in den nächsten fünf Jahren. Fast die Hälfte erwartet keine Veränderung. 14 Prozent prognostizieren hingegen, dass die Zahl der extern Beschäftigten abnimmt.
Neun Prozent sind extern Beschäftigte
DHZ: Wie häufig werden externe Beauftragte in Unternehmen und Betrieben eingesetzt?
Hullot: Im Durchschnitt beträgt das Verhältnis von der Stammbelegschaft zu externen Beauftragten in den befragten Unternehmen und Betrieben neun Prozent. Die am häufigsten ausgelagerten Tätigkeiten sind Sicherheitsdienste. Aber auch für Gebäude- und Wartungsdienste werden oft Unternehmensfremde eingesetzt.
DHZ: Wie groß ist der Schaden, der durch Scheinselbständigkeit entsteht?
Hullot: Die Ergebnisse unserer Befragung ergaben einen geschätzten volkswirtschaftlichen Schaden für die Sozialversicherungssysteme, der sich jährlich auf mehr als drei Milliarden Euro beläuft.
DHZ: In welchen Branchen ist das Risiko Scheinselbständige zu beschäftigen besonders hoch?
Hullot: Die Branche Logistik und Transport ist am meisten gefährdet, dicht gefolgt von der Bau- und Immobilienbranche. Auf Platz drei schließt sich die IT- und Telekommunikationsbranche an.
Scheinselbständigkeit im Handwerk
DHZ: Als Auftraggeber beschäftigen Unternehmen extern Beauftragte und gehen damit ein hohes Risiko ein. Doch wie steht es um die Scheinselbständigen, zum Beispiel im Handwerk, die von Firmen beauftragt werden?

Hullot: Generell ist das Handwerk stark von Scheinselbständigkeit betroffen. Das liegt daran, weil die dort angesiedelten Berufsgruppen klassisch im Bereich der Einzelunternehmer liegen. Scheinselbständigkeit ist für einige Handwerker insbesondere in Spezial- und Nischenbereichen verlockend. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass sie vom gleichen Unternehmen über mehrere Jahre beauftragt werden. Dies bietet eine gewisse Planungssicherheit und planbare Einkünfte, die unter Umständen deutlich höher liegen, als im offiziellen Angestelltenverhältnis.
DHZ: Welche Nachteile sehen Sie für den scheinselbständigen Handwerker?
Hullot: Das Risiko erwischt zu werden ist grundsätzlich immanent und vorhanden. Die Spezialeinheit des Zolls, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, führt sowohl anlassbezogene wie auch verdachtsunabhängige Prüfungen durch. Die Prüfungen können auch vergangene Zeiträume umfassen.
Rufschädigung als Folge
DHZ: Muss sich der Zoll denn im Vorfeld anmelden?
Hullot: Eine Prüfungsverfügung muss er grundsätzlich nicht schriftlich erlassen. Es bedarf auch keiner vorherigen schriftlichen Ankündigung. So verwundert es nicht, dass Razzien und Fälle laufender Behördenermittlungen regelmäßig pressewirksam auf sich aufmerksam machen und die betroffenen Unternehmen wie auch Externe in den Medien von ihrer unattraktivsten, rufschädigenden Seite gezeigt werden.
DHZ: Welche finanziellen Schäden müssen Unternehmen und Externe erwarten?
Hullot: Neben möglichen Reputationsschäden drohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern, Strafzahlungen und Säumniszuschlägen. Arbeitsrechtliche, steuerrechtliche und unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen sind möglich. Liegen Straftatbestände vor, können auch die Gewerbeschließung und Gefängnisstrafen Teil der Sanktionen sein.
Präventiv handeln
DHZ: Wie können sich Betriebe und extern Beauftragte schützen?
Hullot: Rechtssicherheit bietet auch ein Statusfeststellungsverfahren über die Deutsche Rentenversicherung nicht, wenn die tatsächliche Beauftragung anders ausgestaltet wird, als angegeben. Von großer Bedeutung ist es, präventiv vorzugehen, aufzuklären und zu informieren. Es muss sowohl auf Seiten der Unternehmen als auch der Externen Verständnis und Bewusstsein geschaffen werden, dass die Umgehung gesetzlicher Vorgaben zu Sanktionen und Schäden führen kann. Dabei empfiehlt es sich, Schulungen und Trainings zu diesem Thema durchzuführen, vertragliche Regelungen zu fixieren, interne Prozesse, Verantwortlichkeiten und Überwachungsmechanismen zu implementieren. Vereinbarte Beauftragungs- und Einsatzkriterien sollten nicht nur vereinbart, sondern deren Umsetzung und Einhaltung fortlaufend überwacht und bei Bedarf angepasst und weiterentwickelt werden.
DHZ: Was sollten Unternehmen tun, wenn sie Verstöße aufdecken?
Hullot: Verstöße müssen intern gemeldet und angegangen werden. Geschäftsführung und Verantwortliche stehen hierbei nicht nur in der Pflicht, sondern vor allem auch in der Haftung. Im Ernstfall muss ein Unternehmen schnell reagieren und handeln. Hier empfiehlt sich die Hinzuziehungen von Spezialeinheiten und Experten. Sie sollten sowohl bei der Aufklärung laufender Ermittlungen wie auch bei reaktiven und präventiven Sachverhalten hinzugezogen werden, um oben beschriebenen Risiken und Schäden wirksam und nachhaltig vorzubeugen.
