Bundesweit wurden Anfang Dezember mehrere hundert Betriebe der Fleischwirtschaft vom Zoll kontrolliert. Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit und die Einhaltung des Mindestlohns standen bei der Branchenkontrolle im Mittelpunkt. Nun stehen die Ergebnisse fest.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat viele Aufgaben. Immer wieder wird kritisiert, dass das Personal zu knapp sei und Kontrollen nicht flächendeckend durchgeführt werden. Wenn ab dem kommenden Jahr der flächendeckende Mindestlohn gilt, könnte es noch knapper werden.
Im Dezember hat der Zoll seine Kräfte gebündelt und eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Fleischwirtschaft initiiert. Im Fokus stand neben Prüfungen auf Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit auch der Branchen-Mindestlohn , der seit 1. August dieses Jahres gilt.
Strafverfahren direkt vor Ort
Die 1.800 Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die dabei im Einsatz waren, wurden fündig – wenn auch nicht im ganz großen Maßstab. 930 Betriebe und fast 15.700 Beschäftigte haben sie unter die Lupe genommen. Zudem führten sie 625 Geschäftsunterlagenprüfungen durch.
Bereits vor Ort leiteten die Ermittler nach eigenen Angaben sechs Straf- und 75 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. In 300 Fällen werden sie nun weiter ermitteln müssen, ob tatsächlich der Mindestlohn gezahlt wurde; in 110 Fällen ist unklar, ob die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß entrichtet wurden. Zwanzig Beschäftigte stehen im Verdacht einer Scheinselbstständigkeit.
Warum die Scheinselbstständigkeit eine "Unternehmerfalle" darstellt, lesen Sie hier.
Mehr über die Kontrollen des Mindestlohn gibt es hier.
Die Schwerpunktkontrolle im Überblick
Nach Angaben des Zolls werden
- 27 Fälle auf unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung
- 26 Unterschreitungen der Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- 27 Prüfungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung
- 91 Hinweise zum unrechtmäßigem Bezug von Arbeitslosengeld
- sowie zahlreiche Verstöße gegen Sofortmelde-, Mitführungs- und Vorlagepflichten
noch näher untersucht. Weitere Informationen finden Sie unter zoll.de .