EU-Dienstleistungsrichtlinie Arbeit im Ausland: mehr Flexibilität und weniger Bürokratie

Für Handwerker ist es, trotz der 2006 eingeführten Dienstleistungsrichtlinie, immer noch sehr umständlich, Hilfskräfte aus anderen EU Staaten einzustellen oder selber für ein Projekt ins Ausland zu gehen. Die EU arbeitet an Lösungen.

Im Baugewerbe gibt es immer noch praktische Probleme bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie. - © Kzenon/Fotolia.com

Wenn ein Schreiner aus Italien einen Auftrag in Deutschland annimmt oder ein Franzose, für die Renovierung seiner Villa, spanische Hilfsarbeiter anstellt, dann greift seit 2006 die Dienstleistungsrichtlinie der EU. Dieses Gesetz regelt, was bei grenzüberschreitender Mobilität auf dem europäischen Binnenmarkt zu beachten ist. Direkt damit verbunden ist die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern, die es Arbeitgebern erleichtern soll, Angestellte als Hilfskräfte in EU-Staaten zu entsenden.

Doch obwohl diese Gesetze eingeführt wurden, um Dienstleistungen innerhalb der EU flexibler und damit einfacher zu gestalten, ist der grenzüberschreitende Austausch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer noch mit Problemen behaftet. Dies gilt insbesondere für die Bauwirtschaft. Die EU hat nun eine Broschüre zusammengestellt, die aktuelle Probleme benennt und mögliche Lösungswege aufzeigt.

Wettbewerb zwischen den EU-Staaten steigt

Die europäische Dienstleistungsrichtlinie soll bürokratische Hindernisse bei grenzüberschreitender Arbeit abbauen, aber auch nach acht Jahren und einigen Reformen, gibt es noch Stolpersteine. Viele Probleme entstehen zum Beispiel, weil die einzelnen Mitgliedsstaaten ihre eigenen Vorschriften für grenzüberschreitende Dienstleistungen beibehalten. Es entsteht ein Flickenteppich nationaler Gesetze .

Für die Bauwirtschaft ist vor allem der Wettbewerbsdruck um den niedrigsten Preis problematisch. Die Qualität der Arbeit spielt bei der Vergabe von Aufträgen nur noch eine untergeordnete Rolle. Außerdem werden 45 Prozent der ausländischen Bauarbeiter nicht angemeldet. Gegen diese oder andere Verstöße vorzugehen ist bisher schwierig, da es kaum Sanktionsmöglichkeiten gibt.

Elektronisches Anmeldesystem gegen illegale Arbeit

Die Europäische Union nennt in ihrer Studie einige Lösungsansätze, um die Dienstleistungsrichtlinie in der Praxis noch besser umsetzen zu können. Ziel ist es eine gesamteuropäische Strategie zur Bekämpfung international agierender Betrüger zu entwickeln. Davon könnte auch die Bauwirtschaft profitieren. Die Zusammenarbeit der nationalen Behörden ist dafür unbedingt erforderlich. Es sollten einheitliche Regeln für Kontrolldienste gelten und steuer- und sozialrechtliche Begriffe europaweit definiert werden .

Ein paar konkrete Beispiele werden ebenfalls genannt. Ein elektronisches Anmeldesystem sowie höhere Geldbußen und Sanktionen könnten die Zahl illegaler Arbeiter reduzieren. Durch die Gründung einer EU-Aufsichtsbehörde könnten grenzüberschreitende Betrugsfälle effizienter aufgeklärt werden. Ferner wäre eine europäische Sozialversicherungsnummer hilfreich, um eine einheitliche Regelung für soziale Sicherheit, Bezahlung und Arbeitsbedingungen zu schaffen. jb