Neue Ausbildungsverordnung Ausbildung für Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker modernisiert

Die Ausbildung für Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker ist auf den neuesten Stand gebracht worden. Künftig werden zwei Fachrichtungen maßgebend sein.

Angehendes Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker lernen künftig die Karosserie- und Fahrzeugbautechnik sowie die Instandhaltungstechnik. - © Uwe Annas fotolia

Zum 1. August 2014 tritt die neue Ausbildungsverordnung "Karosserie- und Fahrzeugbaumechanik" in Kraft. Das teilt der Zentralverband der Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker (ZKF) mit. Zusammen mit Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) daher die dreieinhalbjährige Ausbildung im Auftrag der Bundesregierung modernisiert.

Zwei Fachrichtungen in der Ausbildung

Die Ausbildungsstruktur sieht künftig zwei Fachrichtungen vor: die Karosserie- und Fahrzeugbautechnik sowie die Karosserieinstandhaltungstechnik . In den ersten eineinhalb Jahren der Ausbildung bis zum ersten Teil der Abschluss- und Gesellenprüfung sind berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Berufs zu vermitteln. Die weitere Ausbildung erfolgt dann in einer der zwei Fachrichtungen.

Mit Blick auf die Entwicklung von vernetzten Systemen im Fahrzeug ergeben sich zunehmend Veränderungen im Berufsbild der Karosserie- und Fahrzeugbaumechanik.  Sie spiegeln sich beispielsweise in neuer Fahrwerkstechnik, hochkomplexen Aggregaten und Diagnosemethoden wider. Mehr und mehr werden in diesem Beruf auch bei alternativen Antriebssystemen wie Hybrid-, Elektro- und Hochvolttechnik neue Anforderungen gestellt, die für die Sicherheit große Bedeutung haben.

Neue Ausbildungsinhalte

Neue Werkstoffe und Reparaturtechniken kommen insbesondere bei Schweißverfahren und Klebetechniken sowie beim Herstellen, Aufbereiten und Schützen von Oberflächen zum Tragen. Hier sind besonders Form- und Karosserieteile aus faserverstärkten Kunststoffen instand zusetzen. Auch das Schweißen von Werkstoffen oder das Kleben von Bauteilen aus gleichen oder unterschiedlichen Werkstoffen unter Berücksichtigung der Materialeigenschaften und der auftretenden Beanspruchung sind Bestandteile der Ausbildung.

Die neue Ausbildungsverordnung ist auf der Webseite des ZKF abrufbar.