Lohnuntergrenze Mindestlohn für Schornsteinfeger: So viel Geld gibt es 2024

Die Schornsteinfeger können sich 2024 über mehr Geld freuen. Der Branchenmindestlohn ist Anfang des Jahres gestiegen. Was der Tarifvertrag vorsieht und für wen er gilt.

Schornsteinfeger
Der Tarifvertrag für Schornsteinfeger sieht 2024 eine Erhöhung um 30 Cent pro Stunde vor. - © Baumberger - stock.adobe.com

Seit April 2014 ist der Mindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk allgemeinverbindlich und gilt damit unabhängig von der Tarifbindung (Innungsmitgliedschaft) des Arbeitgebers für jeden Beschäftigten der Branche.

Wie hoch ist der Mindestlohn für Schornsteinfeger?

Der Mindestlohn für Schornsteinfeger liegt seit 1. Januar 2024 bei 14,50 Euro pro Stunde. Im Vergleich zum Vorjahr ist er damit um 0,30 Cent gestiegen.

Der aktuell geltende Mindestlohntarifvertrag ist erstmals zum 31. Dezember 2024 kündbar.

Der Mindestlohn für Schornsteinfeger im Laufe der Jahre

Jahr/eMindestlohn für Schornsteinfeger
April 2014 - 201512,78 Euro
2016 - 201712,95 Euro
2018 - 202013,20 Euro
2021 - 202213,80 Euro
202314,20 Euro
202414,50 Euro
Quelle: Eigene Recherche

Mehr Geld für Schornsteinfeger-Azubis ab 2024

Auch für Auszubildende im Schornsteinfegerhandwerk gibt es seit 1. Januar 2024 mehr Geld. Die Ausbildungsvergütungen sind gestiegen:

LehrjahrAusbildungsvergütung seit 1. Januar 2024Alte Ausbildungsvergütung von 2023
1.900 Euro760 Euro
2.1.000 Euro830 Euro
3.1.100 Euro930 Euro
4. (bei nicht bestandener Gesellenprüfung)1.100 Euro930 Euro
Quelle: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks

Auf den neuen AKS-Tarifvertrag (Tarifvertrag über Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk) einigten sich der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks und der Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V. – Gewerkschaftlicher Fachverband am 13. Juli 2023. Er hat eine Laufzeit von zwei Jahren und ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Ausbildungskostenausgleich für Ausbildungsbetriebe

Ausbildungsbetriebe im Schornsteinfegerhandwerk haben durch den neuen AKS-Tarifvertrag auch Anspruch auf einen Ausbildungskostenausgleich, teilt der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks mit. Dieser liegt bei:

  • 10.080 Euro brutto im ersten Ausbildungsjahr,
  • 9.640 Euro brutto im zweiten Ausbildungsjahr,
  • 8.440 Euro brutto im dritten Ausbildungsjahr und
  • 3.466 Euro brutto für die ersten sechs Monate im vierten Ausbildungsjahr.

Jeder nach § 7 beitragspflichtige Schornsteinfegerbetrieb habe Anspruch auf einen Ausbildungskostenausgleich für maximal zwei Ausbildungsverhältnisse.

Neue Beitragsregelung

Wie der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks weiter mitteilt, hat seit dem 1. Januar 2024 jeder Schornsteinfegerbetrieb kalenderjährlich einen Beitrag von 4,5 Prozent der Summe der im letzten Kalenderjahr entrichteten Bruttolöhne aller in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer als Beitrag an die Ausbildungskostenausgleichskasse abzuführen. Ausgenommen hiervon seien die Bruttoarbeitslöhne für Büroarbeitskräfte sowie die Ausbildungsvergütung und die Summe der Bruttolöhne, die den Betrag von 150.000 Euro überschreitet. Für einen Betrieb, der erstmalig gegründet wurde, gelte Satz 1 und 2 mit der Maßgabe, dass die Bruttolohnsumme des Gründungsjahres zugrunde gelegt wird. Unabhängig von Sätzen 1 bis 3 betrage der Mindestbeitrag je Betrieb 450 Euro brutto pro Kalenderjahr.

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