Aktualisierte Ausbildungsverordnung Ausbildung für Zupfinstrumentenmacher modernisiert

Ob Gitarren, Harfen oder Mandolinen – Zupfinstrumente sind vielseitig. Auch der Beruf des Zupfinstrumentenmachers ist facettenreich. Die modernisierte Ausbildung differenziert nun noch mehr und geht bei zwei Instrumenten in die Tiefe.

Im Zuge der modernisierten Ausbildungsverordnung der Zupfinstrumentenmacher wird auch die Harfe mehr Bedeutung bekommen. - © Foto: tony4urban/fotolia

Rund 1.500 handpolierte Einzelteile braucht es für eine Konzertharfe – und ein gutes Gehör sowie eine gewisse Spielfertigkeit. Zupfinstrumentenmacher müssen ein Instrument nicht nur bauen, sondern auch seinen Klang überprüfen können. Zum Spektrum der Arbeit gehören neben dem Bau von Gitarren und Harfen auch die Herstellung von Mandolinen, Lauten, Zithern und Banjos.

Differenzierung zwischen Gitarren- und Harfenbau

Um die gestiegenen Anforderungen insbesondere beim Bau von E-Gitarren und Harfen stärker in der Ausbildung zu verankern hat das Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB) in Zusammenarbeit mit Sachverständigen aus der Praxis die dreijährige Berufsausbildung auf den neuesten Stand gebracht.

Mit der Modernisierung wird die über 17 Jahre alte Verordnung zur Ausbildung für Zupfinstrumentenmacher abgelöst. Das neue Berufsbild differenziert viel mehr zwischen den Fachrichtungen "Gitarrenbau" und "Harfenbau". Der Produktion der beiden wichtigsten Instrumente wird mit der neuen Verordnung mehr Rechnung getragen.

Laut BIBB erfordert die Ausbildung handwerkliches Geschick sowie ein gutes Gehör. Neben der klanglichen Feinabstimmung sind auch feinmotorische Fähigkeiten gefragt. So sind beispielsweise bei der Herstellung einer Konzertharfe präzise Nietbohrungen von 1/100mm erforderlich.

Zupfinstrumentenmacher arbeiten hauptsächlich in Klein- und Mittelbetrieben des Musikinstrumentenbaus. Arbeitsorte sind aber auch Musikfachgeschäfte mit angeschlossener Reparaturwerkstatt oder in Museen mit Restaurationsabteilungen für Musikinstrumente.

Studium nach Ausbildung

Die Ausbildung eröffnet nach erfolgreichem Abschluss vielfältige berufliche Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten. So kann man sich beispielsweise zum Zupfinstrumentenmachermeister qualifizieren oder selbstständig in eigener Werkstatt arbeiten.

Darüber hinaus kann nach Abschluss der dualen Ausbildung und dreijähriger Berufspraxis der Studiengang "Holztechnik" mit Bachelorabschluss an der Fakultät für Holztechnik und Bau der Fachhochschule Rosenheim angeschlossen werden.

2013 wurden insgesamt 15 Ausbildungsverhältnisse für Zupfinstrumentenmacher registriert. Die Ausbildungsvergütung liegt im Durchschnitt bei 626 Euro pro Monat. Die modernisierte Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2014 in Kraft. cle

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