Vorsicht Haare: Friseure sollen abgeschnittene Haare zügig wegfegen. Denn rutschen die Kunden auf den Haaren aus, kann es teuer werden. Ein aktuelles Urteil zeigt, dass Schadensersatz drohen kann.
Wenn Kunden in einem Friseursalon auf nicht weggefegten Haaren ausrutschen, muss der Friseur für mögliche Schäden haften – und das sogar, wenn es die eigenen Haare des Kunden sind, die erst kurz zuvor abgeschnitten wurden. Kunden, die deshalb stürzen, haben Anspruch auf Schadensersatz, urteilten nun die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) München.
Gefahr nicht rechtzeitig beseitigt
Das Gericht stellte sich mit diesem Urteil (Az.: 3 U 4256/13) gegen die Entscheidung des Landgerichts München, das sich nun erneut mit dem Fall befassen muss. Das OLG verlangt, dass in einem neuen Verfahren geklärt wird, ob den Betreiber des Friseursalons der Vorwurf treffe, eine mögliche Gefahrenquelle nicht rechtzeitig beseitigt zu haben.
Nach Auffassung des Gerichts kann ein Schadensersatz nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass man in einem Friseurladen mit Rutschgefahr durch abgeschnittene Haare rechnen müsse und dass sich Kunden auf diese Unfallgefahr einstellen müssen.
Friseure haben also durch das Urteil des OLG eine höhere Sorgfaltspflicht und müssen damit rechnen, dass es bei einem Unfall teuer für sie wird. Die endgültige Rechtssprechung steht allerdings noch aus. dpa/dhz
