BMAS legt Gesetzesentwurf vor Künstlersozialabgabe: Kontrolle wird ausgeweitet

Die Bundesregierung will die Prüfung der Künstlersozialabgabe ausweiten. Damit wird sichergestellt, dass alle zur Abgabe verpflichteten Arbeitgeber ihren Beitrag dazu leisten. Für kleine Betriebe bedeutet dies jedoch mehr Bürokratie.

Ab 2015 wird die Prüfung der Künstlersozialabgabe alle vier Jahre im Rahmen der Betriebsprüfung der Rentenversicherung bei betreffenden Unternehmen kontrolliert. - © Foto: WavebreakMediaMicro/Fotolia

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Gesetzesentwurf zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes (KSA-StabG) vorgelegt. Damit soll die Künstlersozialkasse ein festes Fundament bekommen, sagte Gabriele Lösekrug-Möller (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im BMAS schon im Vorfeld über den Entwurf.

Hintergrund der Reformen ist, dass zur Finanzierung der Künstlersozialkasse der Künstlersozialabgabensatz bereits zum zweiten Mal in Folge von zuvor 4,1 auf 5,2 Prozent angestiegen ist. Durch eine Ausweitung der Prüfung sollen mehr Verwerter erfasst und zur Abgabe herangezogen werden. Die Künstlersozialabgabe ist zu zahlen, wenn ein Unternehmen Leistungen von selbstständigen Künstlern und Publizisten in Anspruch nimmt oder verwertet. Auch Handwerksbetriebe, die zum Beispiel ihren Internetauftritt von selbstständigen Webdesignern gestalten und pflegen lassen, sind verpflichtet, die Künstlersozialabgabe abzuführen.

Was im Gesetzesentwurf steht

Ab 2015 wird nun die Prüfung der Künstlersozialabgabe "erheblich ausgeweitet" und alle vier Jahre im Rahmen der Betriebsprüfung der Rentenversicherung bei den Unternehmen kontrolliert, heißt es im Gesetzesentwurf des BMAS. Zudem soll eine Bagatellgrenze bei der Künstlersozialabgabe eingeführt werden. Das bedeutet, dass Aufträge mit einem abgabepflichtigen Volumen von bis zu 450 Euro von der Abgabe befreit werden. Darüber hinaus soll eine eigene Prüfgruppe der Künstlersozialkasse eingerichtet werden.

Ziel: Herstellung von Abgabegerechtigkeit

Durch die regelmäßige Überprüfung sowie Information und Beratung der Arbeitgeber werde das Ziel der Herstellung von Abgabegerechtigkeit erreicht, heißt es im Entwurf. Es werde sichergestellt, dass alle zur Abgabe verpflichteten Arbeitgeber ihren Beitrag zur Stabilisierung der Künstlersozialabgabe leisten. Zusätzliche Einnahmen aus den Arbeitgeberprüfungen sowie die Zunahme von Selbstmeldungen von Unternehmen bei der Künstlersozialkasse würden der Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes dienen.

Im Gesetzesentwurf wird zudem die kulturpolitische Bedeutung der Versicherung betont. Sie sei eine "eine einmalige und unverzichtbare Errungenschaft für die soziale Sicherung selbständiger Künstler und Publizisten in Deutschland" und biete "zuverlässigen Schutz gegen die großen Lebensrisiken und ermöglicht es damit vielen Menschen überhaupt erst, künstlerisch oder publizistisch tätig zu sein". Derzeit sind rund 180.000 Künstler und Publizisten in dieser Sozialkasse versichert.

Handwerk sieht Prüfungsausweitung kritisch

Das Handwerk sieht die Ausweitung der Prüfung kritisch. "Von den zurzeit nicht geprüften Betrieben ist nur ein kleiner Teil tatsächlich abgabepflichtig. Somit würden zahlreiche gerade kleine Unternehmen mit erheblichen Pflichten und bürokratischer Belastung überzogen", sagte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Zudem wird kritisiert, dass eine eigene Prüfgruppe für die Künstlersozialabgabe nicht notwendig sei. Positiv schätzt der ZDH die Bagatellgrenze ein, denn sie habe vor allem für kleine Betriebe eine entlastende Wirkung. Jedoch werde diese durch die Ausweitung der Prüfung eingeschränkt.

Abgeordnete aller Fraktion erfreut über Gesetzesentwurf

Die Abgeordneten aller Fraktionen zeigten sich jedoch erfreut über die Ankündigung aus dem Bundessozialministerium. Es sei wichtig, „die Künstlersozialabgabe am Leben zu erhalten und für die Zukunft vernünftig auszugestalten“, sagte Stefan Schwartze (SPD). Man müsse zu einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage kommen, sagte Paul Lehrieder (CDU/CSU). Dazu müssten Unschärfen bei der Erfassung des Kreises der Abgabepflichtigen beseitigt werden. Auch Matthias W. Birkwald (Die Linke) sprach sich für eine zukunftsfeste Lösung aus. „Wir waren auch im letzten Jahr schon an einer Regelung interessiert“, sagte er mit Blick auf das seinerzeit gescheiterte Gesetzgebungsverfahren. Zugleich verwies er auf eine Äußerung des Künstlersozialabgabe-Beirats wonach der Bund angesichts dessen für den Fehlbetrag aufkommen müsse.

Künstler und Publizisten würden daran hängen, „das wir hier eine Regelung finden, die dauerhaft tragfähig ist“, sagte Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen). Stabilität und Akzeptanz würden einander bedingen, betonte sie. Die Ankündigung, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, begrüßte Rüffer. „Wir finden es gut, dass sie erkennen, dass Unkenntnis nicht vor Abgabe schützt, aber eine dichte Prüfung die Voraussetzung für Abgabe ist“, sagte die Grünenabgeordnete an die Bundesregierung gewandt.

Wer bezieht Leistungen aus der Künstlersozialkasse?

In der Künstlersozialkasse sind selbstständige Künstler und Publizisten sozialversichert, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Versicherte muss mit einer publizistischen oder künstlerischen Tätigkeit den Lebensunterhalt erwerbsmäßig verdienen und diese Tätigkeit nicht nur vorübergehend ausüben. Im Gegensatz zu anderen Selbstständigen zahlen die Versicherten in der Künstlersozialkasse wie Arbeitnehmer nur 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Hälfte wird durch einen Bundeszuschuss mit 20 Prozent und die Künstlersozialabgabe mit 30 Prozent finanziert. meh